Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen, Hausbesitzer indes die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1,5 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Satz im Sommer vor einem Jahr gefallen.
Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2018 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal auf 1,47 Prozent von 1,49 Prozent gesunken.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzt den zuvor in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.
Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni letzten Jahres liegt er bei 1,5 Prozent. Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben.
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