Coronakrise Verdienstausfall: Verzweiflung der Mietenden ist gross

Von Tobias Bühlmann

20.3.2020

Die Coronakrise stellt das Verhältnis zwischen Mietern und Besitzern auf eine harte Probe.
Die Coronakrise stellt das Verhältnis zwischen Mietern und Besitzern auf eine harte Probe.
Bild: Keystone/Gaetan Bally

Die Coronakrise trifft viele Mieter besonders hart: Der Mietzins wird fällig, auch wenn derzeit vor allem Geschäftsinhaber gar keine Einnahmen haben. Die Fronten sind klar, eine Einigung ist nicht in Sicht.

Die Massnahmen, mit denen der Bund das Coronavirus bekämpft, treffen Gewerbler heftig: Weil fast alle Geschäfte schliessen mussten, bricht vielen der gesamte Verdienst weg. Ihre Kosten aber bleiben – allen voran die Mieten, die sie für ihre Geschäftsräume bezahlen müssen.

Hoher Andrang beim Mieterverband

Das Informationsbedürfnis ist daher gross: Der Mieterinnen- und Mieterverband wird derzeit laut eigenen Aussagen mit Anfragen überschwemmt – und sieht Vermieter in der Pflicht. Die angeordneten Betriebseinschränkungen stellten einen mietrechtlichen Mangel dar, schreibt der Verband auf seiner Website. Die Mietenden hätten darum Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.

Das beurteilt der Hauseigentümerverband in seinen Angaben zum Thema anders. Die Beschränkungen stellten keinen Mangel dar, die Objekte seien ja weiterhin «voll gebrauchstauglich» – die Zahlungspflicht bleibe also unverändert bestehen.

Eigentümer sollen verzichten

Auch die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran, die sich im Parlament für Mietende einsetzt, erhält derzeit mehr Anfragen als je zuvor, wie sie zu «Bluewin» sagt. Sie richtet darum nun eine klare Aufforderung an die Landesregierung: «Ich finde, der Bundesrat müsste nun per Dekret anordnen, dass Mietzinsen für Geschäftslokale, die nun nicht mehr genutzt werden können, ersatzlos ausgesetzt werden.» Denn die Immobilienbesitzenden könnten sich diese Ausfälle in der aktuellen Situation leisten, ganz im Gegensatz zum Coiffeur, der Barbesitzerin oder dem Buchhändler, die nun schlicht keine Einnahmen mehr haben.

Badran fordert darum von den Hauseigentümern einen Verzicht: «Wegen steuerfinanzierter Infrastrukturen hat der Wert der Immobilien in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen, nun stehen die Immobilienbesitzer in der Pflicht. Sie sollten die Mieten für Geschäftsräumlichkeit erlassen.»

Die Situation nur über Bundesgelder für Betroffene aufzufangen, sei der falsche Weg: «Wenn wir jetzt Direktzahlungen an geschädigte Kleingewerbebetreiber zahlen, würde ein Grossteil davon an die Immobilienbesitzer fliessen, das kann ja auch nicht sein.» In der aktuellen Situation müssten auch die Hauseigentümer das Risiko und die Auswirkungen mittragen.

Hauseigentümer wollen keine Pauschallösung

Der Hauseigentümerverband (HEV) stellt sich hinter die Massnahmen des Bundes, weist aber die Forderung der Mietervertreter zurück: «Eine notrechtliche Aushebelung des Mietrechts, wie dies der Mieterverband vom Bundesrat fordert, lehnt der Hauseigentümerverband jedoch entschieden ab», schreibt Monika Sommer, stellvertretende Direktorin des HEV, in einer Stellungnahme an «Bluewin».

Es sei zentral, dass die Betroffenen nun nach individuellen Lösungen suchen. «Jedes Mietverhältnis ist anders», hält Sommer in ihrer Stellungnahme fest. Viele Vermieter kämen nun ihren Mietern entgegen und würden den Zins anpassen. Eine Möglichkeit sei es auch, umsatzabhängige Mieten zu vereinbaren – wenn das Geschäft wie derzeit schlecht oder gar nicht laufe, falle nur noch eine Grundmiete an.

Doch es gebe auch jene Eigentümer, die nicht über die nötigen Mittel verfügten, um Ausfälle zu verkraften. Rentnerinnen beispielsweise, die ihr Erspartes in eine Liegenschaft investiert hätten und nun von den Mieteinnahmen lebten.

Betroffen von der jetzigen Situation sind aber nicht nur Geschäftsmietende. Auch die Miete für Wohnungen ist für viele Menschen in der aktuellen Situation ein Problem: Fällt der gesamte Verdienst weg, so können auch viele Private ihre Miete nicht mehr zahlen. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert darum eine politische Lösung für das Problem – allem voran sollen nun Kündigungen wegen ausstehender Mieten verboten werden, so der Verband in einer Medienmitteilung.

Die Coronavirus-Krise: Eine Chronologie

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