Replay-TV wird teurer So viel zahlst du künftig, um dir die Werbung zu sparen

SDA, uri

14.9.2022 - 14:13

Wer Werbeblöcke überspringen möchte, muss ab 4. Oktober  mehr bezahlen. (Themenbild)
Wer Werbeblöcke überspringen möchte, muss ab 4. Oktober mehr bezahlen. (Themenbild)
Bild: Keystone

Jetzt ist raus, wie viel es kostet, wenn man auch in Zukunft auf Zwangswerbung verzichten will. Der Grund für die Anpassung: Die Privatsender beklagen einen Einnahmeverlust durch das Überspringen der Werbung und bekommen eine höhere Entschädigung. 

SDA, uri

Das Replay-TV der deutschsprachigen Privatsender ohne Zwangswerbung wird ab 4. Oktober teurer. Die Swisscom verlangt für das Überspringen der Werbeblöcke 6,90 Franken pro Monat, Sunrise 7,90 und die Sunrise-Billigmarke Yallo 7,95 Franken.

Dies gaben die beiden grössten Telekomkonzerne der Schweiz am Mittwoch bekannt. Salt wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP noch keine Angaben zum neuen Tarif machen. Beim Kabelnetzverbund Quickline kostet das Überspringen der Werbeblöcke 5 Franken, wie Geschäftsführer Frédéric Goetschmann sagte.

Am Vortag war bekannt geworden, dass die Zwangswerbung beim zeitversetzten TV der deutschsprachigen Privatsender am 4. Oktober startet. Dann müssen Kunden Reklame beim Überspulen von Werbeblöcken erdulden oder mehr bezahlen.

Mehr Geld für die TV-Sender

Grund ist die Einigung auf einen neuen gemeinsamen Tarif GT12 zwischen TV-Sender, Telekomfirmen und Verwertungsgesellschaften. Dieser regelt die Entschädigung der TV-Sender für das zeitversetzte Fernsehen neu. Hintergrund ist, dass die Privatsender Einnahmeverlust durch das Überspulen der Werbung beklagen, die ihre Haupteinnahmequelle ist.

Denn die Werbewirtschaft hat am Überspulen keine Freude. Die TV-Sender kritisierten, dass die bisherige Entschädigung fürs zeitversetzte TV durch die Telekomanbieter zu gering sei. Neu müssen die Telekomunternehmen den TV-Sendern 7 Franken statt bisher 2 Franken pro Kunde und Monat für das Überspringen der Werbung beim zeitversetzten Fernsehen bezahlen.

Nicht nur die Privatsender hatten Widerstand gegen das Replay-TV in seiner bisherigen Form geleistet, sondern auch die SRG. Die gebührenfinanzierte Anstalt hatte sich im Parlament dafür starkgemacht, das Replay-TV ganz zu verbieten. Damit hätte sie die Zuschauer fürs zeitversetzte Fernsehen auf ihre eigene Mediathek leiten können, wo sie auch Werbung einspielt.

Zuschauer müssen Kröte schlucken

Mit dem Kompromiss bleibt das Replay-TV in der Schweiz erhalten, während im Ausland Sendungen im Nachhinein nur in der Mediathek des jeweiligen TV-Senders angeschaut werden können. Aber die hiesigen Zuschauer müssen eine Kröte schlucken, wenn sie nicht mehr bezahlen wollen.

Zunächst müssen die Zuschauer einen Werbespot von 5 bis 7 Sekunden zu Beginn des Replay-Programms über sich ergehen lassen, wie man es bereits von Video-Plattformen kennt. Dann folgt eine statische Display-Werbung nach und während des Drückens der Pausentaste im Live- oder im Replay-Modus.

Und zuletzt kommt ein Werbeblock mit zwei bis drei Spots von maximal 130 Sekunden, der eingespielt wird, wenn die Zuschauer während des Replays den viel längeren Werbeblock überspulen möchten. Die Sender können neu das Spulen bei Werbeausstrahlungen pro Sendestunde bis zu maximal vier Minuten unterbinden.

Dies wird am 4. Oktober bei 19 deutschsprachigen Privatsendern eingeführt. Diese sind fast alle Sender von RTL Deutschland (RTL, Vox, Nitro, RTLZWEI), der Seven.One Entertainment Group (ProSieben, SAT.1, Kabel Eins, ProSieben Maxx, SAT.1 Gold, Sixx, Puls 8) und von CH Media (TV24, TV25, S1, 3+, 4+, 5+, 6+, 7+/Nick Schweiz). Ab dem nächsten Jahr kommen dann noch über Dutzend Schweizer Regionalsender sowie N-TV und Super RTL hinzu.

Gerichtsverfahren drohten

Es sei ein Kompromiss, der mit sehr viel Kaltduschen zustande gekommen sei, sagte der Geschäftsführer, des Kabelnetzverbands Suissedigital, Simon Osterwalder, an einer Medienkonferenz am Mittwoch: Aber man habe gemerkt, dass man auch mit kaltem Duschen sauber werde.

Wenn man auf stur geschaltet hätte, hätten Gerichtsverfahren zum Replay-TV gedroht, sagte Osterwalder im Gespräch. Dann wären alle Argumente der juristischen Prozesse in Deutschland, Österreich oder Finnland auf den Tisch gekommen, die dort zu einem Verbot des Replay-TV geführt hatten.

Das hätte zu einem totalen Sieg für die Telekombranche führen können oder dazu, dass die Gerichte den Ball an die Politik, also an den Gesetzgeber, zurückgespielt hätten. Auch ein komplettes Verbot des Replay-TV in der Schweiz wäre möglich gewesen. Gerichtsverfahren seien langwierig und teuer sowie ein grosses Risiko, sagte Osterwalder.

Öffentlich-rechtliche Sender nicht dabei

«Bei den Sendern, die nicht an der Branchenvereinbarung teilnehmen, ändert sich nichts: Vorspulen ist im Replay-TV wie bisher möglich», erklärten die Branchenverbände Suissedigital und Swissstream (u.a. Swisscom). Damit bleibt bei den öffentlich-rechtlichen Programmen der SRG, ARD, ZDF oder ORF alles beim Alten.

Allerdings liebäugelt auch die SRG mit der Zwangswerbung: Ein Beitritt zur Branchenvereinbarung werde in Betracht gezogen, teilte SRG-Sprecher Edi Estermann auf Anfrage mit: «Hierzu laufen aktuell ergebnisoffene Gespräche.»

Suissedigital-Geschäftsführer Osterwalder sagte: «Ich hoffe, dass die SRG irgendwann auch mitmacht.»