Im Jahr 2019 haben sich 147 Personen bei der Stalking-Beratung der Stadt gemeldet. In 84 Prozent der Anfragen war die betroffene Person eine Frau. Häufigster Stalker ist der Ex-Partner.
In rund der Hälfte der gemeldeten Fälle war eine aufgelöste Partnerschaft der Hintergrund des Stalking, teilte die Stadt Bern am Mittwoch mit. Doch kommt es auch vor, dass die Betroffenen die Person nicht kennen, die ihnen nachstellt.
Die Fachstelle Stalking-Beratung bietet sei 2010 kostenlose Beratungen für Betroffene, ihre Angehörigen und Fachpersonen an. Fachstelle zeigt den Betroffenen Handlungmöglichkeiten auf. Im Unterschied zu anderen Ländern kenne die Schweiz für Stalking bis heute keinen eigenen Straftatbestand.
Stalking kann nur aufgrund von Straftatbeständen wie Saschbeschädigung, Drohung oder Nötigung verfolgt werden. Nicht selten reichten die Taten oder die Beweislage für eine Anzeige nicht aus: In 57 Prozent der Fälle, die der Beratungsstelle gemeldet werden, war kein Verstoss gegen das Strafgesetz auszumachen.
Bei den Stalking-Opfern stosse diese Gesetzeslücke häufig auf grosses Unverständnis, schreibt die Stadt Bern. Wie aus den Beratungsgesprächen der Fachstelle hervorgehe, wäre eine klarere Gesetzgebung für viele Betroffene eine grosse Erleichterung.
www.bern.ch/stalking
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