Steuern 2019 zeigten sich im Kanton Bern 1000 Steuersünder selber an

SDA

23.1.2020 - 11:18

Im Kanton Bern zeigten sich auch letztes Jahr reuige Steuersünder selber an (Symbolbild).
Im Kanton Bern zeigten sich auch letztes Jahr reuige Steuersünder selber an (Symbolbild).
Source: Keystone

Im Kanton Bern haben sich 2019 deutlich weniger reuige Steuersünder bei den Behörden angezeigt als in den Vorjahren: 1000 straflose Selbstanzeigen gingen ein, das sind dreimal weniger als im 2018.

Aus den Selbstanzeigen resultierte letztes Jahr dennoch ein Steuerbetrag von 23,2 Mio. Franken für Kanton und Gemeinden, wie der Kanton Bern am Donnerstag mitteilte. Der Betrag ist fast gleich hoch wie im Jahre 2018 (23,7 Mio. Franken). Damals zeigten sich 3460 Steuersünder selber an, 2017 waren es gar 4550 gewesen.

Im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs mit dem Ausland wurden dem Kanton Bern im Herbst 2019 erneut rund 150'000 Konten aus dem Jahr 2018 gemeldet. Diese würden im Rahmen des ordentlichen Veranlagungsverfahrens geprüft und beurteilt, hiess es weiter.

Nicht deklarierte Vermögenswerte entdeckt

Ende 2018 hatte die Steuerverwaltung erstmals ausländische Kontodaten aus dem Jahre 2017 erhalten. Sie betrafen rund 135'000 Konten von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Kanton Bern. In einem ersten Schritt seien über 400 Konten mit einem Kontostand von jeweils über einer Million Franken überprüft worden.

Dabei wurden bisher in sieben Fällen nicht deklarierte Vermögenswerte entdeckt. Entsprechende Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren seien eingeleitet worden, hiess es weiter.

Neuerungen beim TaxMe-Online

Die Steuerverwaltung gab am Donnerstag zudem Neuerungen beim Online-Ausfüllen der Steuererklärung bekannt. So entfällt neu das Einsenden der Freigabequittung per Post. Zudem wurde das elektronische Hochladen von Belegen um weitere Optionen ergänzt.

Welche Belege hochgeladen werden können, wird den Steuerpflichtigen beim Ausfüllen im TaxMe-Online-Portal jeweils angezeigt. Weiter können die Bernerinnen und Berner bei ihrer Bank ein elektronisches Wertschriftenverzeichnis (eSteuerauszug) verlangen und direkt in die Steuererklärung hochladen.

Neu ist zudem die Wegleitung für das Steuerjahr 2019 als eigenständige Webseite aufgebaut.

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