Justiz 48-Jähriger wegen Sexualdelikten in Bern vor Gericht

SDA

8.1.2019 - 18:40

Ein 48-jähriger Mann muss sich seit Dienstag in Bern wegen diverser Sexualdelikte vor Gericht verantworten. Er soll drei Frauen unsittlich angegangen haben. Der Angeklagte ist teilweise geständig und befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Die Anklage wirft dem Mann unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder zumindest den Versuch dazu vor. Ausserdem muss sich der Mann wegen Pornografie vor Gericht verantworten.

Der Angeschuldigte besass gemäss Anklageschrift insgesamt 90 Filme und 1800 Bilder mit kinderpornographischem Inhalt sowie weitere Filme und Bilder mit sexueller Gewalt unter Erwachsenen sowie sexuellen Handlungen mit Tieren.

Im Sommer 2017 wurde der Mann nach dem jüngsten Vorfall dingfest gemacht. Damals fiel er im Bremgartenwald eine junge Spaziergängerin an. Er drohte ihr mit einem Messer und warf sie zu Boden, um sich an ihr sexuell zu vergehen. Dies misslang, weil das Opfer schrie und ein vorbeifahrender Mountainbiker auf das Geschehen aufmerksam wurde. Er eilte der jungen Frau zu Hilfe.

Die junge Frau beschrieb den sportlich gebauten Angreifer vor Gericht als sehr kräftig. Sie habe damals das Gefühl gehabt, dass sie sich allein nicht gegen ihn hätte wehren können. Die Privatklägerin berichtete weiter, dass sie rund eine Woche nach dem Geschehen häufig Migräneanfälle bekommen habe. Auch heute noch leide sie bisweilen daran.

Angriff am Neujahrsmorgen

Der wohl schwerwiegendste Übergriff ereignete sich an Neujahrsmorgen des Jahres 2011, als es dem Angreifer gelang, eine damals 16-jährige Jugendliche zu überwältigen. Sie war von einer Silvesterfeier auf dem Heimweg.

Der Mann bedrohte das Mädchen mit einem Messer, zog es hinter eine nahe Trafostation, wo er sich an ihm zu schaffen machte. Als es dem Mann nicht gelang, in das Mädchen einzudringen, soll er es laut Überweisungsbeschluss zum Oralverkehr gezwungen haben. Die Anklage in diesem Fall lautet auf Vergewaltigung oder eventuell Versuch dazu.

Die junge Frau sagte am Dienstag vor Gericht, dass sie nach dem Vorfall mit Ängsten zu kämpfen gehabt habe und auch heute nicht gerne allein sei, weder zu Hause noch draussen.

Bereits 2006 soll der mutmassliche Täter eine 32-jährige Frau sexuell genötigt haben. Im Berner Mattequartier habe sie plötzlich einen Mann bemerkt, der ihr gefolgt sei, erzählte die Mittvierzigerin, die vor rund einem Dutzend Jahren als Teilnehmerin einer Fernsehshow in der Schweiz kurzzeitig gewisse Bekanntheit erlangt hatte. Sie habe ihr Mobiltelefon zur Hand genommen und so getan als würde sie telefonieren, doch der Mann sei ihr weiterhin gefolgt.

Vor dem Hauseingang habe er sie angefallen und gegen die Hauswand gedrückt. Dort habe er sie unsittlich berührt. Sie habe damals weniger Angst als Abscheu und Wut empfunden, sagte die Privatklägerin. Sie haben den Angreifer angeschrien und ihn mit ihrem Mobiltelefon auf den Kopf geschlagen. Da habe er von ihr abgelassen und sei davon gerannt.

"Das war ich nicht"

Diesen Vorfall bestritt der Angeschuldigte am Dienstag vehement: "Das war ich nicht", beteuerte er. Das Opfer hingegen gab an, ihn klar wiederzuerkennen, nicht zuletzt auch an seiner Stimme.

"Es ist ein Witz, dass mich diese Frau nach zwölf Jahren an der Stimme wiedererkennen will", erwiderte der Angeschuldigte hörbar enerviert.

Die beiden anderen Vorfälle gab der Mann grundsätzlich zu, wich aber in seinen Schilderungen zum Teil deutlich von den Aussagen der Opfer ab.

Zum schwerwiegendsten Anklagepunkt sagte der Angeschuldigte: "Ich habe die junge Frau nicht vergewaltigt. Ich habe sie bedroht, erniedrigt und missbraucht, aber nicht vergewaltigt."

Er sei eigentlich gar kein gewalttätiger Mensch und staune selber, was er getan habe. Ein Gutachten attestiert ihm eine schwere psychosexuelle Störung, was der Angeschuldigte aber vor Gericht nicht gelten liess. Er habe aus einer Frustration heraus gekifft, getrunken und Frauen belästigt, statt sich den eigenen Problemen zu stellen, versuchte er sein Verhalten zu erklären.

Er habe Hemmungen, bis zum Letzten zu gehen. Darum "bin ich auch kein hoffnungsloser Fall, den man Jahre wegsperren muss", sagte er. Er sei nun in Therapie, wo er langsam alles aufarbeite.

Am Mittwoch haben Anklage und Verteidigung das Wort. Das erstinstanzliche Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.

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