Bauen Ab 1. März müssen Berner Baugesuche elektronisch eingereicht werden

sr, sda

24.9.2021 - 12:16

Das Baugesuch zu solchen Projekten muss ab dem 1. März im Kanton Bern elektronisch ausgefüllt werden. (Archivbild)
Das Baugesuch zu solchen Projekten muss ab dem 1. März im Kanton Bern elektronisch ausgefüllt werden. (Archivbild)
Keystone

Nun ist klar, wann im Kanton Bern Baugesuche und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren nur noch elektronisch eingereicht werden können: ab dem 1. März 2022. Das hat die Kantonsregierung beschlossen.

24.9.2021 - 12:16

Im Dezember des vergangenen Jahres revidierte Berns Grosser Rat das kantonale Baugesetz und das Dekret über das Baubewilligungsverfahren dementsprechend. Nun hat der Regierungsrat die nötigen Ausführungsbestimmungen beschlossen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt, wie er am Freitag mitteilte.

Bereits seit 2019 können Baugesuche freiwillig über die Internetseite eBau der bernischen Direktion für Inneres und Justiz eingereicht werden. Seither werden laut Angaben der Kantonsregierung rund 5000 von jährlich rund 20'000 Baugesuchen elektronisch abgewickelt.

Ab 1. März 2022 müssen alle Gesuche hochgeladen und der Gemeinde übermittelt werden. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt.

Die Revision des VRPG für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist laut Angaben der Regierung in Planung, hängt aber vom Fahrplan des Bundes zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz ab. Die Botschaft des Bundesrates dazu wird für das Jahr 2022 erwartet.

Von der Einführung des Obligatoriums bei der Eingabe von Baugesuchen erhofft sich die Berner Regierung einen Spareffekt von 3,2 Millionen Franken. 350'000 Postsendungen mit rund 1,2 Millionen Seiten pro Jahr fielen pro Jahr weg. 339 Gemeinden, zehn Regierungsstatthalterämter und Dutzende Amts- und Fachstellen bearbeiten die Baugesuche.

Auch ePlan kommt

Ebenfalls am 1. März des kommenden Jahres treten Bestimmungen zum elektronischen Planerlassverfahren im Kanton Bern in Kraft. Bei ePlan, so die Abkürzung, geht es um Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren. Sie können auf diese Weise laut Berner Regierung effizienter abgewickelt werden.

Die Digitalisierung bringe zudem einen erheblichen technischen Nutzen wie zum Beispiel präzisere Pläne. Auch erhöhe sie die Transparenz, indem der aktuelle Verfahrensstand jederzeit abrufbar werde.

Die elektronische Vorprüfung und die Genehmigung der Nutzungspläne der Gemeinden werden ab dem 1. März 2022 etappenweise über fünf Jahre in allen bernischen Gemeinden eingeführt. Das gilt laut Mitteilung auch für kantonale Überbauungsordnungen.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird den Zeitpunkt der Überführung der rechtskräftigen Vorschriften und Pläne mit jeder Gemeinde einvernehmlich vereinbaren. Während dieser Übergangsphase wird es Gemeinden geben, die noch über eine Nutzungsplanung in Papierform verfügen.

Beim Planerlassverfahren geht es jährlich um mehrere Hundert teilweise umfangreiche Geschäfte.

sr, sda