Bildung Ab 2022 gehören Berner «Sonderschüler» zur Volksschule

pa, sda

28.12.2021 - 09:30

Alle Kinder - auch solche mit Beeinträchtigungen - haben Anrecht auf einen Schulplatz. (Symbolbild)
Alle Kinder - auch solche mit Beeinträchtigungen - haben Anrecht auf einen Schulplatz. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Bern bringt das Jahr 2022 für Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf eine wichtige Neuerung: Mussten sie bislang für ihr Kind mühevoll einen passenden Platz in einer Sonderschule suchen, stehen dafür neu die Behörden in der Pflicht.

Keystone-SDA, pa, sda

Die Integration der Sonderschulen unter das Dach der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) ist das Kernstück der Revision des Volksschulgesetzes, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt und sich erstmals für das Schuljahr 2022/2023 auswirken wird.

Die 60 bisherigen Sonderschulen heissen künftig «besondere Volksschulen». Die rund 2600 Sonderschülerinnen und -schüler machen 2,4 Prozent aller Kinder und Jugendlichen aus. Rund 80 Prozent der Betroffenen besuchen den Unterricht an einer separaten «besonderen Volksschule», 20 Prozent sind in der Regelschule integriert.

Ob künftig mehr Kinder den integrativen Unterricht besuchen werden, ist offen. «Wir wollen nicht die eine Schulungsform gegen die andere ausspielen», erklärt Simon Graf, Leiter der neuen BKD-Abteilung besonderes Volksschulangebot, im Amtlichen Schulblatt des Kantons Bern. Zentral sei ein bedarfsgerechter Schulplatz.

Förderbedarf nimmt zu

In den letzten Jahren ist die Zahl der Kinder mit Sonderschulbedarf gestiegen. Graf führt dies auf mehrere Faktoren zurück – unter anderem auf die steigende Zahl von Frühgeburten, auf komplexere individuelle Situationen, bessere Diagnosemöglichkeiten sowie auf die Heterogenität in den Regelschulen.

Um den Angebots-Überblick zu wahren, sollen auf einer E-Plattform alle verfügbaren und belegten Schul- und Wohnplätze der besonderen Volksschulen abgebildet werden. Dank dem zeitlichen Vorlauf können laut Graf allfällig notwendige Schulplätze rechtzeitig mit den Institutionen geplant werden.

Informationen in Leichter Sprache

Die Eltern werden künftig in ein standardisiertes Abklärungsverfahren mit Fachleuten einbezogen. Dabei soll für ihr Kind je nach Beeinträchtigung und sozialem Umfeld ein passendes «Setting» festgelegt werden. Für die besonderen Volksschulen gilt grundsätzlich der Lehrplan 21 der Regelschule – mit spezifischen Ergänzungen.

Für das Sonderschulangebot haben die Behörden eine Broschüre in Leichter Sprache erarbeitet, die sich sowohl an Eltern wie auch direkt an die betroffenen Jugendlichen und Kinder richtet.

https://www.bkd.be.ch/de/start/themen/bildung-im-kanton-bern/kindergarten-und-volksschule/informationen-fuer-eltern/elterninformationen/besondere-volksschulangebote.html