Motorfahrzeugsteuern Abstimmungsvorlage schlägt laut Müller zwei Fliegen auf einmal

sr, sda

13.1.2022 - 11:00

Neu sollen Autos im Kanton Bern nicht mehr nur nach Gewicht, sondern auch nach dem CO2-Ausstoss besteuert werden. (Archivbild)
Neu sollen Autos im Kanton Bern nicht mehr nur nach Gewicht, sondern auch nach dem CO2-Ausstoss besteuert werden. (Archivbild)
Keystone

Die Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuern, welche am 13. Februar vors Berner Stimmvolk kommt, schlägt laut dem bernischen Sicherheitsdirektor Philippe Müller zwei Fliegen mit einer Klappe. Die Vorlage bekämpfe nämlich nicht nur den Klimawandel, sondern senke auch die hohe Steuerbelastung natürlicher Personen im Kanton Bern.

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Das sagte Müller am Donnerstag an einer Medienkonferenz des Kantons Bern zur Vorstellung der Abstimmungsvorlage. Er nahm damit Bezug auf den Umstand, dass zwar die Motorfahrzeugsteuern um total 40 Mio. Franken angehoben werden sollen. Im gleichen Umfang würden bei einem Ja des Souveräns zur Vorlage aber die Kantonssteuern für natürliche Personen gesenkt.

Ein Ja an der Urne stärke insofern die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Bern mit seiner heute hohen Steuerbelastung natürlicher Personen. Im Gegenzug würden die Motorfahrzeugsteuern bei einem Volks-Ja neu nur leicht über dem Schweizer Mittel liegen, so Müller. Die Besitzerinnen und Besitzer der verbreitetsten Motorfahrzeugtypen spürten die Änderung kaum.

Referendum zustande gebracht

Das Berner Kantonsparlament sagte im Juni 2021 Ja zur Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge. Dies mit 101 zu 43 Stimmen. Gegen die Revision ergriffen die SVP Kanton Bern, der Bund der Steuerzahler und weitere Organisationen erfolgreich das Referendum. Deshalb kommt es zur Abstimmung.

Heute werden die Motorfahrzeuge im Kanton Bern allein nach ihrem Gewicht besteuert. Der Steuertarif nimmt ab, je schwerer das Fahrzeug ist. Die Mehrheit des Grossen Rats und der Regierungsrat finden das weder ökologisch sinnvoll noch verursachergerecht.

Neu soll sich die Besteuerung für Personenwagen und Lieferwagen je zur Hälfte aus einem Gewichtstarif und einem Tarif für den CO2-Ausstoss, also den Schadstoffausstoss, zusammensetzen. Bei Motorrädern, Kleinmotorrädern sowie Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen erfolgt die Besteuerung neu in einer Kombination aus Gesamtgewicht und Motorleistung.

Regierungsrat Müller wies vor den Medien darauf hin, dass sich bei Lastwagen, Anhängern und landwirtschaftlichen Motorfahrzeugsteuern nichts ändert. Die Vorlage nehme also Rücksicht auf Landwirtschaft und Gewerbe. Zudem erziele der Kanton Bern keine Mehreinnahmen, weil die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern mit einer Senkung anderer Steuern einhergehe.

Auch würden die durch die Motorfahrzeugsteuern eingenommenen Gelder weiterhin für die Deckung der Kosten des Strassenverkehrs verwendet, also etwa für den Unterhalt von Strassen und Brücken. Müller sprach deshalb mehrmals von einer «ausgewogenen Vorlage», die ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei.

Für Müller keine «Zwängerei»

Die Gegner der Vorlage wiesen bei der Einreichung der Referendumsunterschriften darauf hin, dass das bernische Stimmvolk schon zweimal eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern abgelehnt hat – 2011 und 2012. Die Motorfahrzeugsteuern erneut erhöhen zu wollen, sei eine Zwängerei.

Dazu sagte Müller, seit der letzten Abstimmung habe sich die Akzeptanz für eine ökologischere Motorfahrzeugsteuer vergrössert. Der Vorsteher des kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts, Stephan Lanz, sagte, immer mehr Leute kauften Elektromobile und hybride Fahrzeuge. Das revidierte Gesetz greife diese Entwicklung auf.

Auf seiner Internetseite hat der Kanton Bern ein Erklärvideo und die Abstimmungsbotschaft des Grossen Rats veröffentlicht.

https://www.sta.be.ch/de/start/themen/wahlen-und-abstimmungen/abstimmungen/naechste-abstimmungen/aenderung-gesetz-besteuerung-strassenfahrzeuge.html