Spitäler Ärztliche und pharmazeutische Weiterbildung wird in Bern Pflicht

hn, sda

23.11.2022 - 16:30

Ein Chirurg im Berner Inselspital. Neu sind im Kanton Bern alle Spitäler verpflichtet ärztliche und pharmazeutische Weiterbildungen anzubieten.  (Symbolbild)
Ein Chirurg im Berner Inselspital. Neu sind im Kanton Bern alle Spitäler verpflichtet ärztliche und pharmazeutische Weiterbildungen anzubieten. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Bern müssen sich neu alle Spitäler an der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten beteiligen. Die neue Regelung gilt ab Anfang Jahr. Für Fachgebiete, in denen eine Unterversorgung besteht, gibt es vom Kanton mehr Geld.

Keystone-SDA, hn, sda

Das kantonale Gesundheitsamt verfügt für jeden Leistungserbringer den massgebenden Weiterbildungsquotienten und definiert die verschiedenen Versorgungsraten.

Die Abgeltung beträgt 15'000 Franken pro Vollzeitäquivalent für nicht unterversorgte Fachrichtungen und 50 000 Franken für unterversorgte Fachrichtungen. Damit wird ein Beitrag zur Nachwuchsförderung geleistet, wie die bernische Gesundheitsdirektion in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt.

Für pharmazeutische Weiterbildungen beträgt die Abgeltung 15'000 Franken, da in diesem Bereich keine Unterversorgung besteht.

Im Notfall muss es klappen

Ausserdem hat der Kanton auch die Anforderungen an die Notfallkonzepte der Geburtshäuser neu geregelt. In Geburtshäusern werden unter der Leitung und in der Verantwortung von Hebammen risikoarme Schwangerschaften, Geburten sowie das frühe Wochenbett betreut.

Beim Auftreten von Komplikationen muss rasch eine Notfallversorgung gewährleistet werden können. Solche Notfallkonzepte sind zwingend und beinhalten unter anderem einen Kooperationsvertrag mit einem nahegelegenen Spital. Der Kanton verlangt standardisierte und eingeübte Notfallprozesse sowie regelmässige Fortbildungen und Trainings.

Für die Geburtshäuser gilt für das Inkrafttreten der neuen Verordnung eine Übergangsfrist bis Ende Mai 2023.