Ein 22-jähriger Mann muss sich seit Dienstag in Bern vor Gericht wegen einer Messerattacke gegen einen Algerier verantworten. Das Opfer trug schwere Hirnschäden davon. Der mutmassliche Täter konnte oder wollte sich vor Gericht nicht mehr an viel erinnern.
Der Angeklagte hatte in der Tatnacht viel Alkohol intus. Er habe sich gerade von seiner Freundin getrennt und im Ausgang eine Flasche Whiskey dabei gehabt. Einen Grossteil davon habe er getrunken, dazu auch noch Bier und Wein.
Zu den entscheidenden Momenten der Tat machte der zerknirscht wirkende Angeklagte hingegen nur vage Aussagen. Zur Tatzeit sei er auf dem Vorplatz der Reithalle gewesen. Dort sei ein Mann, der 43-jährige Algerier, auffällig geworden und zweimal weg gewiesen worden. Bei der zweiten Wegweisung habe der Algerier ein Messer hervor genommen.
Nur vage Aussagen
Der Angeklagte gab weiter an, er habe dem Algerier ebenfalls gesagt, er solle weggehen. Irgendwie habe er mit dem Mann ein "Gstürm" gehabt. Er habe eine Bewegung gegen die Schulter des Mannes gemacht, dann sei dieser weggegangen und habe geblutet.
Tags darauf erwachte der Angeklagte laut eigenen Angaben mit einem Kater und suchte einen Pfarrer auf, weil er "mit dem Ganzen" nicht zurecht kam.
Was er dem mit "dem Ganzen" meine, wollte das Gericht wissen. "Mir wurde klar, dass ich den Mann verletzt habe", entgegnete der Angeklagte. Doch warum er sich dessen klar geworden war, konnte er nicht schlüssig erklären. "Es muss so etwas passiert sein", sagte er nur vage.
Er gehe davon aus, dass der Algerier sein Messer zum Tatzeitpunkt noch in der Hand gehabt habe. "Ich kann mir nicht vorstellen, wieso ich eine Person ohne Grund verletzen sollte".
"Können oder wollen Sie sich nicht erinnern?", nahm Gerichtspräsidentin Christine Schär den Angeklagten ins Visier. Er könne sich nicht mehr genau erinnern, beteuerte der Angeklagte.
Ein medizinischer Sachverständiger erläuterte vor Gericht, dass es bei manchen Personen durchaus schon mit zwei Promille Alkohol im Blut zu Erinnerungslücken kommen könne. Bei drei Promille seien solche Amnäsien sicher erklärbar. Laut Anklageschrift hatte der 22-jährige maximal drei Promille Alkohol im Blut.
Mit Taschenmesser in den Hals gestochen
Die Tat ereignete sich fast genau vor einem Jahr, in der Nacht vom 3. auf den 4. Dezember 2016 auf der Schützenmatte in Bern. Der Angeklagte soll dem Algerier mit einem Taschenmesser in den Hals gestochen haben, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Damit habe der Angreifer den Tod des Opfers mindestens in Kauf genommen.
Die Anklage wirft dem 22-Jährigen versuchte vorsätzliche Tötung vor, eventualiter die Verübung einer Tat in selbst verschuldeter Unzurechnungsfähigkeit.
Der Stich in den Hals durchtrennte beim Opfer unter anderem die Hauptschlagader, die innere und äussere Drosselvene und den zehnten Hirnnerv. Der Algerier wurde in kritischem Zustand ins Spital gebracht. Durch Sauerstoffmangel erlitt das Opfer schwere Hirnschädigungen, unter anderem mit Sprachverlust und einer Armlähmung.
Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland wird für Donnerstag erwartet.
In der selben Nacht fand nur ein paar Meter weiter ein weiteres Gewaltdelikt statt. Ein Türsteher des Nachtclubs "Dead End" wurde von einem 34-jährigen Somalier angegriffen und erlag später im Spital seinen Verletzungen. Der Somalier wurde Mitte November in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Zunächst war befürchtet worden, die beiden Taten im Gebiet Schützenmatt/Henkerbrünnli könnten einen Zusammenhang haben, was sich aber nicht bestätigte.
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