Justiz Anklage fordert lange Freiheitsstrafe, Verteidigung will Freispruch

SDA

7.8.2019 - 17:39

Vor Gericht in Bern steht ein Mann, der versucht haben soll, eine Person zu einem Mord anzustiften (Symbolbild).
Vor Gericht in Bern steht ein Mann, der versucht haben soll, eine Person zu einem Mord anzustiften (Symbolbild).
Source: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Zwielichtige Protagonisten, ein mutmasslich gekaufter Zeuge und ein Mordkomplott, das vielleicht gar keines ist: Das Regionalgericht in Bern hat seit Mittwoch die schwierige Aufgabe, den Fall zweier verkrachter Freunde zu beurteilen.

Die beiden Männer, der eine ein psychisch angeschlagener Drogenkonsument, der andere Mitbesitzer eines Bordells, dürften sich raue Sitten gewohnt sein. Beide mischten im Geschäft mit Hanf mit. Wegen Geldforderungen zerstritten sie sich jedoch. Der Drogenkonsument stand beim Bordell-Mitbesitzer in der Kreide.

Da wäre es dem Angeklagten, einem 43-jährigen Schweizer, gelegen gekommen, seinen Gläubiger und dessen Familie aus der Welt zu schaffen und dann den Tresor im Keller der Wohnung seiner Opfers zu knacken, umriss die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem Plädoyer ein mögliches Motiv.

Mörder gesucht

Der Angeschuldigte wollte laut Anklage die Tötung nicht selbst übernehmen, sondern versuchte, einen Kumpanen dafür zu gewinnen. Den vielfach vorbestraften Drogenabhängigen habe der Angeklagte in einer einschlägigen Berner Bar kennengelernt. Er versprach ihm die Hälfte der Beute. Seinen Part sah der Angeschuldigte im Knacken des Tresors.

Er habe dem Kumpanen bei sich zu Hause Waffen gezeigt, die zur Tat verwendet werden sollten. Er sei mit ihm auch zum Wohnort der mutmasslichen Opfer gefahren und habe seinem Mord-Gehilfen private Details der Familie weitergegeben. In einem Baumarkt kaufte der Angeklagte weitere Utensilien für die Tat, etwa eine Diamant-Trennscheibe, um dem Tresor zu Leibe zu rücken.

Der Kumpan «singt»

Mit seinem Kumpanen wollte der Angeklagte am 15. Januar 2018 zur Tat schreiten. Doch der Kumpan erschien nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser habe sich den Plan des Angeklagten angehört, aber selber nie die Absicht gehabt, ihn umzusetzen, geht aus der Anklageschrift hervor. Stattdessen ging der Kumpan zur Polizei und verpfiff seinen Auftraggeber.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement, wie aus den Ausführungen seines Anwalts hervorging. Er selber wollte sich am Mittwoch vor Gericht nicht mehr zum Fall äussern.

Ein Racheakt

Von einem Mordkomplott könne keine Rede sein, betonte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe seinen ehemaligen Freund zwar ausnehmen wollen, allerdings mit einem fingierten Raubüberfall. Dabei hätte ihm die damalige Ehefrau des verkrachten Freundes zur Hand gehen sollen. Sie lebte damals in Scheidung und war nicht gut auf ihren Noch-Ehemann zu sprechen.

Der Noch-Ehemann habe von der Sache Wind bekommen und die Chance gesehen, seinem ehemaligen Freund eins auszuwischen. Er habe die Sache zum Mordkomplott aufgebauscht und seine Geschichte mit einem gekauften Kronzeugen untermauert. Dieser falsche Zeuge sei kein Geringerer als der Kumpan, der laut Anklage den Mord hätte begehen sollen.

Freispruch oder lange Freiheitsstrafe

Der Verteidiger forderte deshalb für seinen Mandanten einen Freispruch im Hauptanklagepunkt. Wegen diverser anderer, kleinerer Delikte sei sein Mandant zu einer bedingten Geldstrafe zu verurteilen.

Die Staatsanwältin ging mit dem Angeklagten deutlich härter ins Gericht. Sie hielt die Aussagen des Kronzeugen für glaubhaft. Der vielfach vorbestrafte Mann habe sich bei den Befragungen sichtlich unwohl gefühlt, mit den Untersuchungsbehörden zusammenzuarbeiten, betonte die Staatsanwältin.

Er habe immer wieder betont, noch nie jemanden verpfiffen zu haben. Die Sache mit dem Mord sei aber selbst dem «mit allen Wassern gewaschenen» Drogenabhängigen nicht mehr geheuer gewesen.

Die Staatsanwältin verlangte für den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu Mord und qualifiziertem Raub eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Der Anwalt des Privatklägers gab zu bedenken, dass ausser dem Angeklagten alle Protagonisten konsistent und detailgenau ausgesagt hätten. Dies wäre kaum möglich, wenn sie den Strafverfolgungsbehörden lediglich eine aufgebauschte Geschichte aufgetischt hätten.

Das Urteil wird am Freitagnachmittag verkündet.

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