Coronavirus – Solothurn Anspruch auf Solothurner Familienergänzungsleistungen gesichert

SDA

7.4.2020 - 12:40

Der Kanton Solothurn verhindert mit einer Notverordnung, dass Familien mit kantonalen Ergänzungsleistungen in eine finanzielle Notlage geraten. Ihr Anspruch auf diese Familienergänzungen wird wegen der Corona-Pandemie eingefroren.

Durch den Lockdown hätten einige Familien, die Ergänzungsleistungen (FamEL) erhielten, ihr Einkommen verloren oder bezögen Kurzarbeitsentschädigungen, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit.

Da für den Bezug von FamEL ein Mindesteinkommen vorausgesetzt sei, bestehe nun für einige Familien die Gefahr, zusätzlich auch den Anspruch auf diese Leistung zu verlieren. Dieser Effekt wirke kontraproduktiv.

Deshalb beschloss der Regierungsrat per Notverordnung die Sistierung einzelner Bestimmungen des kantonalen Sozialgesetzes. Dadurch werde der Anspruch der Familien, die bedingt durch die Pandemie Einkommensverluste verzeichneten, auf dem Stand vor dem Lockdown eingefroren. Diese Massnahmen verhindere finanzielle Notlagen bei Familien, die ohnehin schon wirtschaftlich schwach aufgestellt seien.

Das Hauptziel der FamEL ist die Armutsbekämpfung in Familien, insbesondere in Working-Poor-Haushalten. So soll die Armut in Familien, die ein selbsterwirtschaftetes Mindesteinkommen vorweisen können, wirksam bekämpft und die Sozialhilfe gleichzeitig entsprechend entlastet werden. Die FamEL besteht im Kanton Solothurn seit Anfang 2018.

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