Flüchtlinge Asyl-Neustrukturierung im Kanton Bern ist abgeschlossen

sr, sda

4.6.2021 - 09:50

Drei wichtige Akteure bei der Reform des Asylwesens auf Bundes- und Kantonsebene: Der frühere Berner Sicherheitsdirektor Hans-Jürg Käser (links), Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor Pierre Alain Schnegg bei einer Besichtigung 2017.
Drei wichtige Akteure bei der Reform des Asylwesens auf Bundes- und Kantonsebene: Der frühere Berner Sicherheitsdirektor Hans-Jürg Käser (links), Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor Pierre Alain Schnegg bei einer Besichtigung 2017.
Keystone

Die mehrjährige Neustrukturierung des Asylwesens im Kanton Bern (NA-BE) ist abgeschlossen: Diese Woche hat die Berner Regierung den Abschlussbericht des Projektes zur Kenntnis genommen.

Keystone-SDA, sr, sda

Wie die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID) am Freitag mitteilten, geht das Projekt auf die Neustrukturierung des Asylwesens auf der Bundesebene zurück.

Im Juni 2016 hiess das Schweizer Stimmvolk eine Asylrefom gut, deren Kernelement darin besteht, dass die meisten Asylverfahren heute in Bundeszentren durchgeführt werden. Dort sind alle Akteure unter einem Dach vereint. Zeil war eine Beschleunigung des Verfahrens.

Aufgrund dieser Neustrukturierung auf Bundesebene beschloss die Kantonsregierung schon im Jahr 2015 Änderungen auf kantonaler Ebene. Der Grosse Rat nahm von diesen Änderungen im November 2016 unter dem Titel «Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern» Kenntnis.

Die Devise diese Strategie lautet «Fordern und Fördern». Das Hauptziel ist es, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen deutlich zu erhöhen und möglichst viele Personen von der Sozialhilfe abzulösen.

Wichtigste Umsetzungsschritte waren die Neudefinition der Zuständigkeiten zwischen der GSI und der SID sowie eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Die GSI nahm in fünf kantonalen Asylregionen die Betriebspartnerorganisationen unter Vertrag.

Für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) erstellte sie ein neues Konzept und schloss einen neuen Leistungsvertrag mit dem spezialisierten Partner ab. Die SID regelte die Prozesse und Leistungsverträge in Sachen Wegweisung, Nothilfe und Rückkehrzentren neu. Die entsprechenden Gesetze hat der Grosse Rat verabschiedet.

Um die neuen Prozesse auch physisch gemeinsam führen zu können, wurden die betroffenen Abteilungen der GSI und der SID an einem Standort untergebracht.