Coronavirus – Bern Auch Berner Regierung beschliesst Registrierungspflicht in Clubs

SDA

1.7.2020 - 16:59

Bar in Bern während des Lockdowns. Nun sind die Bars wieder offen, müssen ihre Gäste aber registrieren lassen.
Bar in Bern während des Lockdowns. Nun sind die Bars wieder offen, müssen ihre Gäste aber registrieren lassen.
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Kanton Bern folgt dem Beispiel Zürichs und führt eine Registrierungspflicht ein: Wer eine Bar, eine Disco oder einen Club besuchen will, muss sich ausweisen können und registrieren lassen.

Das hat der Regierungsrat am Mittwoch im Grundsatz entschieden. Die genaue Art der Registrierung soll eine Verordnung regeln, die derzeit erarbeitet wird und und kommende Woche dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet wird.

Die Berner Regierung fasste den Grundsatzentscheid am Mittwoch im Rahmen einer Aussprache, wie aus einem Communiqué hervorgeht. Wer Einlass in einen Club begehrt, muss sich bereit erklären, später für die Gesundheitsbehörden erreichbar zu sein, sollte sich herausstellen, dass Personen mit Covid-19 in der Lokalität waren.

Unbedingt sicherstellen wollen die Berner Behörden, dass die Besucher korrekte Angaben über ihre Identität machen. «Falsche Angaben sind beim Contact Tracing das Schlimmste», sagte Gundekar Giebel, Sprecher der Gesundheitsdirektion, auf Anfrage.

Wichtig sei, dass die Registrierungspflicht in der Bevölkerung nicht als «Nachschnüffelei» verstanden werde. Vielmehr gehe es darum, dass jede und jeder sich selber möglichst wirksam schützen könne. Wenn ein Disco-Besucher rasch erfahre, dass er in einem Lokal mit einem Corona-Infizierten gewesen sei, könne er umgehend seine Nächsten informieren – und so lasse sich die Ansteckungskette unterbrechen.

Schliessungen möglich

Wenn sich Betriebe nicht an die Registrierungspflicht halten, müssen sie mit der Schliessung rechnen. Diese Möglichkeit hat der Regierungsrat bereits am Mittwoch beschlossen – und zwar mit der Umsetzung der Covid-19-Verordnung im Kanton Bern.

Diese regelt die Zuständigkeiten, wenn sofortige, örtlich begrenzte Massnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sind. Anordnen kann diese Massnahmen die bernische Gesundheitsdirektion, in Absprache mit dem Führungsstab des Kantonalen Führungsorgans KFO.

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