AHV Bern und Ostermundigen legen ihre AHV-Zweigstellen zusammen

zc, sda

10.6.2021 - 08:37

Blick auf Ostermundigen: Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde wird mit derjenigen von Bern zusammengelegt.
Blick auf Ostermundigen: Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde wird mit derjenigen von Bern zusammengelegt.
Keystone

Die Stadt Bern führt künftig auch die AHV-Zweigstelle von Ostermundigen. Darauf haben sich die beiden Gemeinderäte verständigt, wie sie am Donnerstag gemeinsam mitteilten.

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Die Modalitäten der Zusammenarbeit haben sie vertraglich geregelt. Dazu gehört auch die Abgeltung, mit welcher die Gemeinde Ostermundigen die Stadt Bern für ihren Aufwand entschädigt. Die neuen Strukturen sollen per 1. Januar 2022 umgesetzt werden.

Die Initiative für den Zusammenschluss kam gemäss Communiqué von Ostermundigen. Der dortige Zweigstellenleiter steht vor der Pensionierung.

Neu wird die gemeinsame AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen an der Bundesgasse 33 in Bern die Vollzugsaufgaben für die Einwohnerinnen und Einwohner beider Gemeinden erbringen. Die Stadt Bern übernimmt die heutigen drei Mitarbeitenden der Zweigstelle Ostermundigen.

Die Zusammenlegung der AHV-Zweigstellen geht womöglich einem weit grösseren Schritt voraus: Die Stadt Bern und die Gemeinde Ostermundigen erwägen bekanntlich eine Fusion. Beide Parlamente gaben Ende 2020 grünes Licht für entsprechende Verhandlungen.

Sonderaufgaben wieder beim Kanton

Der nun beschlossene «AHV-Zusammenschluss» hat Auswirkungen auch auf den Kanton. Dieser übernimmt wieder die Sonderaufgaben im Bereich Beiträge und Zulagen, welche die AHV-Zweigstelle der Stadt Bern bislang in seinem Auftrag wahrnahm.

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern habe schon früher erwogen, die Aufgabe zurückzunehmen, schreibt die Stadt auch mit Verweis auf den zunehmenden Abstimmungsaufwand in der Informatik. Nun kündigte sie den Leistungsauftrag auf Ende 2021.

Elf Mitarbeitende der AHV-Zweigstelle Bern wechseln auf Anfang 2022 zur Ausgleichskasse des Kantons. Die Rückübertragung verursacht einmalige Kosten im Umfang von rund 200'000 Franken für die Übergangseinlagen in die Pensionskassen.