Naturschutz Berner Baubehörden fassten Ferienhausbesitzer zu hart an

sr, sda

21.9.2022 - 12:21

Die Ferienhäuser auf der St. Petersinsel befinden sich etwa in der Mitte der Halbinsel am südlichen Ufer. (Archivbild)
Die Ferienhäuser auf der St. Petersinsel befinden sich etwa in der Mitte der Halbinsel am südlichen Ufer. (Archivbild)
Keystone

Die Berner Baubehörden haben Ferienhausbesitzer bei der Bewertung von zwei Reparaturarbeiten auf der St. Petersinsel im Bielersee zu hart angefasst. Zu diesem Schluss ist das kantonale Verwaltungsgericht gekommen.

Keystone-SDA, sr, sda

Es hat am Mittwoch zwei Beschwerden der Eigentümer gegen Entscheide der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) teilweise gutgeheissen und die Entscheide aufgehoben. In beiden Fällen kam das Gericht zum Schluss, es gehe um Reparaturarbeiten, welche auch in diesem Naturschutzgebiet zulässig seien.

Die Lebensdauer der beiden durch die Besitzstandsgarantie geschützten Bauten werde durch diese Arbeiten nicht übermässig verlängert. Die zwei Reparaturvorhaben zu verhindern, wäre unverhältnismässig. Das Verwaltungsgericht führte zu den beiden Fällen eine öffentliche Beratung durch.

In einem Fall ging es um ein Bootshaus, auf das 2018 bei einem Sturm ein Baum fiel. Einstimmig waren die fünf Richter der Auffassung, diese Reparatur müsse möglich sein. Das Dossier geht nun zurück an die Baubewilligungsbehörde, das Regierungsstatthalteramt Biel.

Umstrittener war der zweite Fall. Ohne eine Baubewilligung einzuholen, liess der Besitzer vor gewisser Zeit sämtliche Dielen der Terrasse seines Ferienhauses auswechseln. Mit 3 zu 2 Stimmen sprachen sich die Richter dafür aus, den BVD-Entscheid aufzuheben.

Die St. Petersinsel ist ein mehrfach geschütztes Gebiet. Wie es an der Verhandlung mehrfach hiess, sind dort Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten nur soweit zulässig, als sie eben die Lebensdauer der Ferienhäuser nicht verlängern.

Das kantonale Verwaltungsgericht und nach ihm das Bundesgericht hielten 2012 und 2013 fest, wenn auf der St. Petersinsel bei einem Brand ein Ferienhaus zerstört werde, dürfe es nicht wiederaufgebaut werden.