Berner StadtratBerner Bürgerliche scheitern mit Beschwerde nach Chaos-Abstimmung
SDA
16.7.2020 - 15:43
Drei bürgerliche Mitglieder des Berner Stadtrats sind mit dem Versuch gescheitert, nach einer chaotisch verlaufenen Sitzung eine nicht in ihrem Sinn ausgefallene Abstimmung nachträglich zu kippen: Der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat ihre Abstimmungsbeschwerde abgewiesen.
Die angefochtene Abstimmung fand am 15. August 2019 in Ostermundigen statt, wohin der Berner Stadtrat wegen Bauarbeiten im Berner Rathaus ausgewichen war. An dieser Sitzung wollte der Stadtrat einen Fehler aus dem Jahr 2017 ausbügeln.
Damals bewilligte der Rat 350'000 Franken für eine dreijährige Velokampagne, nicht aber die ursprünglich geforderten 750'000 Franken. Die GFL/EVP-Fraktion hatte irrtümlich einem Kürzungsantrag zugestimmt, wie sich später herausstellte. Am 15. August 2019 sollte nun der Verpflichtungskredit für die restlichen 400'000 Franken genehmigt werden. Es lagen Nichteintretens- und Kürzungsanträge vor.
Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten schien der Rat zunächst nicht auf das Geschäft eintreten zu wollen. Doch dann stellte sich heraus, dass bei den Stimmenzählern unklar war, wen sie genau zählen mussten. Der Ruf nach Wiederholung oder Wiedererwägung wurde laut.
Es folgten reihenweise Ordnungsanträge, lautstarke Diskussionen, lange Rechnereien – und wieder Unklarheiten. Schliesslich forderte ein Ratsmitglied den Abbruch der Sitzung – eine Forderung, welcher der Rat zustimmte.
Zuvor beschloss der Rat aber noch Eintreten auf das Kreditbegehren für die Velo-Kampagne. Laut der Geschäftsdatenbank des Berner Stadtrats unterbrach der Rat das Geschäft und verschob die Behandlung auf eine spätere Sitzung. Der eigentliche Entscheid zu den 400'000 Franken steht also noch aus.
Nur Zwischenentscheid, nicht Schlussentscheid
In einer kurz nach dieser chaotischen Stadtratssitzung eingereichten Beschwerde verlangten die drei Stadtratsmitglieder Dolores Dana (FDP), Bernhard Eicher (FDP) und Alexander Feuz (SVP), Statthalter Lerch solle die erste Abstimmung – Nichteintreten auf das Geschäft – für gültig erklären.
Dieser Forderung ist Lerch nicht nachgekommen. Er sagte am Donnerstag auf Anfrage, er habe die Beschwerde abgewiesen, soweit er überhaupt darauf habe eintreten können. Denn der Beschwerde habe ein gültiges Anfechtungsobjekt gefehlt.
Im vorliegenden Fall gehe es um eine geschäftsleitende Anordnung des Stadtratspräsidenten respektive um einen Vor- oder Zwischenbeschluss, nicht um einen Schlussentscheid. Gegen solche Entscheide könnten die Stadtratsmitglieder nicht Beschwerde einlegen.
Lerch bestätigte mit diesen Aussagen eine Medienmitteilung der drei Stadtratsmitglieder. Sie hoffen nun, dass der Berner Gemeinderat angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Bern den Kredit von 400'000 Franken «überdenkt», wie sie in ihrer Mitteilung schreiben.
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