Die Direktionsreform im Kanton Bern zieht sich in die Länge. Der Regierungsrat hat beschlossen, bis Februar ein zweites Organisationsmodell erarbeiten zu lassen.
Das geht aus einem Zwischenbericht hervor, der am Donnerstag publiziert wurde. Der Regierungsrat diskutierte bislang nur über ein Modell, das eine Aufteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) in zwei Direktionen vorsah sowie den Umbau der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) in eine Sozialdirektion.
Die GEF würde demnach eine reine Gesundheitsdirektion. Die neue Sozialdirektion hätte diejenigen Aufgaben der JGK, die einen Bezug zum Sozialen haben, aber auch Fürsorgeaufgaben der heutigen GEF sowie den Bereich Asylsozialhilfe.
Die Volkswirtschaftsdirektion soll zusätzliche Aufgaben erhalten. Bei den anderen Direktionen kommt es bei diesem Modell höchstens zu marginalen Anpassungen.
Auslegeordnung vor den Wahlen
Das nun bestellte zweite Modell soll zeigen, wie eine Direktionsreform ohne spezifische Aufteilung der GEF aussehen könnte. Das Resultat soll im Februar vorliegen.
Ende März sind Neuwahlen. Die Mitglieder der künftigen Regierung sollen bei der Direktionsverteilung die beiden Modelle kennen und so abschätzen können, welche Auswirkungen die Reform auf ihre Direktion haben kann.
In den Grossen Rat könnte die Direktionsreform im September 2019 kommen. Eine Inkraftsetzung ist frühestens auf Januar 2021 möglich.
Die Regierung befasst sich schon seit 2014 mit einer Direktionsreform. 2016 forderte auch der Grosse Rat eine Neuorganisation der Direktionen, indem er eine entsprechende Motion aus BDP-Reihen überwies.
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