Berner Stadtverwaltung Berner Gemeinderat will Anstellungsbedingungen des Personals ändern

sr, sda

12.11.2021 - 12:30

Auch für Kehrichtmänner der Stadt Bern soll künftig gelten: Die fixe Anstellung gibts nach einer Probezeit von sechs Monaten. (Archivbild)
Auch für Kehrichtmänner der Stadt Bern soll künftig gelten: Die fixe Anstellung gibts nach einer Probezeit von sechs Monaten. (Archivbild)
Keystone

Längere Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall, flexiblerer Ausgleich der Teuerung, Probezeit statt Probeverhältnis: Die Berner Stadtregierung will im Personalreglement der Stadt Bern mehrere Änderungen vornehmen. Nun beugt sich der Stadtrat über die Revision.

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Der Berner Gemeinderat spricht in einer Mitteilung vom Freitag von einer Verbesserung der Anstellungsbedingungen. Die Stadt Bern wolle eine soziale, attraktive und fortschrittliche Arbeitgeberin sein.

So sei Bern mit der heutigen Regelung, dass bei Krankheit und Unfall der Lohnfortzahlungsanspruch 360 Tage innerhalb von 540 Tagen beträgt, nicht mehr konkurrenzfähig. Der Gemeinderat beantragt, die maximale Dauer der Lohnfortzahlung auf neu 720 Tage zu erhöhen, wobei der Lohn während 360 Tagen zu 100% und während weiteren 360 Tagen zu 90% entrichtet wird.

Neu soll zudem das gesamte Personal öffentlich-rechtlich angestellt werden. Bisher kennt die Stadt Bern auch privatrechtliche Arbeitsverhältnisse. Letztere kommen primär für befristete Anstellungen oder solche im Stundenlohn zum Zug. Aus Gründen der Rechtsgleichheit sowie Rechtssicherheit will der Gemeinderat diese Änderung vornehmen.

Erste Treueprämie nach zehn Jahren

Neu soll erstmals nach zehn Jahren eine Treueprämie entrichtet werden und danach alle zehn statt alle fünf Jahre. Die anteilmässige Ausrichtung einer Treueprämie beim Altersrücktritt sowie bei der Beendigung des Anstellungsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit, Tod, Stellenaufhebung oder Ausgliederung entfällt.

Damit setzt der Gemeinderat laut der Mitteilung eine Sparmassnahme aus dem Finanzierungs- und Investitionsprogramm (FIT) II um.

Probezeit für alle

Heute beginnt ein Anstellungsverhältnis bei der Stadt mit einem befristeten Probeverhältnis. Nach dessen Ablauf wird über die definitive Anstellung entschieden. Dies bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Kommt es zu keiner Anstellung, ist zudem laut Gemeinderat die rechtlich korrekte Form der Beendigung unklar.

Das befristete Probeverhältnis soll deshalb für alle städtischen Angestellten inklusive Kader durch eine Probezeit von sechs Monaten ersetzt werden.

Basis für den Teuerungsausgleich zur Erhaltung der Kaufkraft der städtischen Mitarbeitenden bildet auch zukünftig der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, der finanziellen Lage der Stadt und der effektiven Entwicklung der Teuerung soll diese neu aber ohne Berücksichtigung des bisherigen Schwellenwerts von einem Prozent ausgeglichen werden können.

Geringe finanzielle Auswirkungen

Im Vortrag an den Stadtrat schreibt die Stadtregierung, die Teilrevision betreffe die Löhne nicht im engeren Sinne. Deshalb hätten die neuen Bestimmungen kaum oder nur geringfügige finanzielle Auswirkungen auf die Stadtkasse.