AusländerrechtBerner Gericht urteilt: Bosnier muss gehen, Iraker darf bleiben
sr, sda
1.9.2022 - 16:20
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern hat einen mehrfach straffällig gewordenen Bosnier zurecht des Landes verwiesen. Einen gleich alten Iraker, der ebenfalls mehrfach gegen Gesetze verstiess, hat diese Direktion aber zu Unrecht wegweisen wollen. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht nach Beschwerden der beiden Männer entschieden.
Keystone-SDA, sr, sda
01.09.2022, 16:20
SDA
Ausschlaggebend für den Entscheid des Gerichts im Fall des Irakers war, dass dieser Mann aus dem zentralen Teil des Landes stammt. Das Bundesverwaltungsgericht habe festgehalten, dass Ausschaffungen in diesen Landesteil derzeit generell unzumutbar seien. Das schreibt das Verwaltungsgericht in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
In Würdigung aller Umstände überwögen in diesem Fall die privaten Interessen des als Flüchtling anerkannten Mannes «derzeit noch knapp die öffentlichen Interessen an der Beendigung seines Aufenthalts».
Bei erneuten Verfehlungen müsse der Mann trotz seines langen Aufenthalts in der Schweiz und der unzumutbaren Rückkehr in sein Heimatland aber mit einer Ausweisung rechnen. Das steht ebenfalls im Urteil. Das Gericht verwarnt den ledigen und kinderlosen Mann ausserdem ausländerrechtlich.
Als Kind war der heute etwas über 30-Jährige zu seinem als Flüchtling anerkannten Vater in die Schweiz eingereist. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung. Acht Urteile oder Strafbefehle gegen den Mann listet das Verwaltungsgericht auf. Sie verteilen sich auf zehn Jahre.
Unter anderem wurde der Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu 21 Monaten bedingt verurteilt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kam nach diesem Urteil zum Schluss, diese Verurteilung reiche nicht aus, um das Asyl zu widerrufen.
Sieben Urteile gegen Bosnier
Ebenfalls als Kind in die Schweiz kam der exakt gleich alte Bosnier. Auch er erhielt Asyl und eine Niederlassungsbewilligung. Sieben Urteile oder Strafbefehle listet das Verwaltungsgericht im Urteil gegen ihn auf, das ebenfalls am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Dieser Mann wurde unter anderem wegen mehrfachen bandenmässigen Diebstahls, schwerer Körperverletzung und Brandstiftung mit geringem Schaden verurteilt. Auch er delinquierte jahrelang. Der Mann erhielt unter anderem eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Auch verfügte ein Gericht vor ein paar Jahren eine stationäre therapeutische Massnahme.
In seinem Fall kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, das öffentliche Interesse an der Wegweisung überwiege die privaten Interessen des Mannes am Verbleib in der Schweiz. Zwar werde es für den Beschwerdeführer nicht leicht, in Bosnien und Herzegowina Fuss zu fassen. Doch befinde er sich im «besten Erwerbsalter».
In der Schweiz habe sich der arbeitslose Mann ohne feste Partnerschaft nur mangelhaft integriert. Das SEM bezeichne Bosnien und Herzegowina als «verfolgungssicheren Staat».
Der Mann beantragte beim Verwaltungsgericht, dass er verwarnt statt weggewiesen werde. Das Gericht sieht aber keine Anzeichen für eine Wende zum Guten im Leben des Bosniers – zumal der Mann auch während des Wegweisungsverfahrens straffällig geworden sei.
Deshalb bleibe «kein Raum» für eine Verwarnung als mildere Massnahme. Beide Urteile können noch vor Bundesgericht angefochten werden.
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