Justiz Berner Gericht verurteilt Tunesier wegen Mordes an seiner Ehefrau

SDA

17.5.2019 - 17:15

Ein heute 35-jähriger Tunesier ist am Freitag vom Gericht in Burgdorf BE wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar 2016 seine Ehefrau erstochen.

Das Regionalgericht in Burgdorf sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Eifersucht besonders verwerflich und grausam gehandelt hatte, auch wenn er die Tat wohl nicht von langer Hand geplant hatte.

Um eine Tat als Mord zu qualifizieren, bedürfe es keiner langen Vorbereitungszeit, sagte der Gerichtspräsident und berief sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil vom Februar 2019.

Mit seinem erstinstanzlichen Urteil liegt das Gericht nahe beim Antrag des Staatsanwaltes, der eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren verlangt hatte.

Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer am Mittwoch lediglich eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung beantragt und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, aufgeschoben zugunsten einer stationären Therapie.

Schwierige Beziehung

Der heute 35-jährige Tunesier lebt seit 2011 in der Schweiz und war mit einer zur Tatzeit 38-jährigen Schweizerin verheiratet. In der Ehe kriselte es. So musste die Polizei bereits einmal wegen häuslicher Gewalt einschreiten.

Die Beziehung sei von Anfang an nicht unter den besten Vorzeichen gestanden, führte der Gerichtspräsident bei der Begründung des Urteils aus. Der Tunesier habe nach seiner Flucht in der Schweiz nie richtig Tritt fassen können und sei in seinen traditionellen Rollenvorstellungen verhaftet geblieben.

So habe der rasend eifersüchtige Mann seine Frau immer wieder der Untreue verdächtigt und ihr vorgeworfen, dass sie ihn beleidigt habe und ihm nicht genügend Respekt entgegen bringe. Die Frau habe phasenweise ein Alkoholproblem gehabt.

Sie suchte schliesslich Rat bei einem Bekannten, was der eifersüchtige Ehegatte natürlich sofort bemerkte. Als er nach einem Streit mit seiner Frau wieder nach Hause kam, habe er als erstes ein Messer gesehen, da sei er «verloren gewesen», sagte der Mann vor Gericht. Eine Erklärung für die Tat konnte er nicht liefern. «Es ist einfach passiert, ich war ein anderer Mensch, sagte er aus.

Zuerst mal einen Kaffee

Der Tunesier habe das Messer behändigt und sich Zutritt zum Schlafzimmer erzwungen, wo sich die Frau versteckt hatte. Dort habe er auf sie eingestochen und ihr schliesslich die Kehle durchschnitten. Dann habe sich der Mann seelenruhig einen Kaffee gemacht, geraucht und schliesslich die Polizei gerufen. Dies alles zeuge von grosser Kaltblütigkeit, betonte der Gerichtspräsident das Gericht.

Der Angeklagte habe in den Einvernahmen auch suggerieren wollen, dass die Frau mit ihrer Untreue selbst schuld sei, dass er sie umgebracht habe, führte der Gerichtspräsident aus. Von Einsicht oder Reue, keine Spur. Ob die Frau ihrem Mann tatsächlich untreu war, liess sich im Verfahren nicht beweisen.

Leicht strafmildernd wirkte sich aus, das der Mann zur Tatzeit in einer psychosozialen Belastungssituation war. Zudem war er übernächtigt und hatte auch 1,4 Promille Alkohol im Blut. Er litt auch an einer psychischen Störung, die allerdings nicht so schwer war, dass sie einen Einfluss auf die Tat gehabt hätte.

Aus diesem Grund verzichtete das Gericht auch auf eine Massnahme und sah eine normale, vollzugsbegleitende Therapie als ausreichend an. Der Tunesier sitzt seit 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. Dort ist die Therapie angelaufen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innert zehn Tagen Berufung einlegen.

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