Die neu zusammengesetzte Berner Regierung will die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) nicht aufteilen. Damit folgt sie bei der Reorganisation der Direktionen dem Vorschlag der alten Regierung.
Es habe sich gezeigt, dass die Bereiche Gesundheit und Soziales in der GEF in Politik, Theorie und Praxis sehr stark verknüpft seien, teilte die Berner Regierung am Donnerstag als Begründung für ihren Entscheid mit. Die Nachteile hätten bei einer Aufteilung überwogen.
Ursprünglich standen zwei Modelle für eine Reorganisation der Direktionen zur Auswahl. Das erste Modell sah eine Aufteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) vor. Dies hatte das Parlament 2016 mit der Überweisung einer BDP-Motion gefordert.
Kurz vor Ende der Legislatur legte die alte Regierung ein zweites Modell vor, das auf die Aufteilung der GEF verzichtet. Für genau jenes hat sich nun die neu zusammengesetzte Regierung entschieden.
Auch sie will für die sieben Direktionen "ein Profil entlang ihrer jeweiligen Kernaufgaben". Dies führe zu einer "politisch ausgewogenen Verteilung der Aufgaben".
Gestärkte Volkswirtschaftsdirektion
Konkret erhielte die heutige Volkswirtschaftsdirektion (VOL) das Dossier Energie, und würde so zur Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion. Damit werde die VOL gestärkt und die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) entlastet und in eine Infrastrukturdirektion umgebaut.
Weiter soll die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) zur Direktion für Inneres und Justiz umgebaut werden. Auch diese würde damit "leicht gestärkt", da sie neu alle raumbezogenen Aufgaben wie Raumordnung, Führung des Grundbuches und Geoinformationen bündelt.
Die heute auf vier Direktionen verstreuten Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich sollen in der künftigen Direktion für Inneres und Justiz neu in einem Amt zusammengefasst werden.
Nur wenig oder gar nicht betroffen von der geplanten Direktionsreform sind die Erziehungsdirektion (ERZ), die Polizei- und Militärdirektion (POM), die Finanzdirektion sowie die Staatskanzlei.
300 Mitarbeitende betroffen
Wird die Reform so umgesetzt, müssen rund 300 Mitarbeitende des Kantons in eine andere Direktion wechseln. Als nächstes geht das Geschäft in die Vernehmlassung. Das Parlament wird voraussichtlich 2019 darüber beraten. Ein Inkrafttreten ist ab 2020 vorgesehen.
Parallel zur Reorganisation der Direktionen schlägt die Regierung dem Parlament eine Änderung des Organisationsgesetzes vor. Der Regierungsrat soll neu die Kompetenz erhalten, sich die Aufgaben der Direktionen per Verordnung selber zuzuweisen.
Damit solle die Organisation der kantonalen Verwaltung rascher "neuen gesellschaftlichen Entwicklungen und veränderten Bedürfnissen" angepasst werden können, schreibt die Regierung. Diese Neuregelung der Kompetenzen entspreche der Aufgabenverteilung in anderen vergleichbaren Kantonen sowie beim Bund.
SP lobt und kritisiert
Die SP des Kantons Bern begrüsst laut einer Mitteilung die Pläne der Regierung, Wirtschaft, Energie und Umwelt in einer Direktion zusammenzulegen. So erfahre die bisher kleinste Direktion, die VOL, eine "wichtige Erweiterung". "Höchst fragwürdig" sei aber, dass die Regierung die GEF nicht aufteilen wolle.
Insofern bleibe dort eine "ungebührliche Machtkonzentration" erhalten. Die zwei "sehr aufwändigen" Bereiche Gesundheit und Fürsorge verdienten, in je eine eigene Direktion aufgeteilt zu werden.
Die SVP des Kantons Bern findet hingegen, "richtigerweise" würden die "eng verknüpften Bereiche Gesundheit und Fürsorge" nicht getrennt. Gut sei auch der Entscheid, dass künftig im Kanton Bern alle Kinder- und Jugendheime, der Pflegekinderbereich sowie die ambulanten Hilfen zur Erziehung nach einheitlichen Kriterien gesteuert werden sollen.
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