Grosser Rat BE Berner Grosser Rat erlaubt Ölheizungen mit Auflagen

SDA

23.11.2017 - 17:56

Im Kanton Bern soll der Einbau von Ölheizungen in neuen Wohnbauten erlaubt bleiben, wenn eine andere Lösung technisch nicht möglich oder teurer ist. Dies hat der Grosse Rat am Donnerstag im Rahmen der Revision des kantonalen Energiegesetzes entschieden.

Die Regierung wollte Ölheizungen in neuen Wohnbauten ursprünglich ganz verbieten, schloss sich aber dem Kompromissvorschlag der vorberatenden Parlamentskommission an.

SVP und Teile der FDP wollten auch von einem abgeschwächten Ölheizungsverbot nichts wissen. Dieses sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie, kritisierte Lars Guggisberg (SVP). Zudem spiele der Markt, da bereits jetzt weniger als 10 Prozent Ölheizungen eingebaut würden.

Mit 85 gegen 63 Stimmen folgte die Parlamentsmehrheit jedoch dem Kompromissvorschlag für ein Heizöl-Verbot mit Ausnahmen. Es sei an der Zeit, den rückwärtsgewandten Energieträger hinter sich zu lassen, lautete der Tenor.

Eine Ratsmehrheit stimmte mit 84 gegen 54 Stimmen auch den neuen Regeln zu Heizungen in bestehenden Wohnbauten zu. Wer in einem schlecht isolierten Wohnhaus eine Gas- oder Ölheizung ersetzen will, muss künftig entweder die Gebäudehülle verbessern oder erneuerbare Energien oder Biogas einsetzen.

Referendum bereits angedroht

Umstritten war im Rat auch der Kernpunkt des revidierten Energiegesetzes: Die Eigenstromerzeugung bei Neubauten. So sollen Neubauten künftig einen Teil der Elektrizität, die sie benötigen, selbst erzeugen.

Weil dazu diverse Änderungsanträge eingereicht wurden, muss sich die vorberatende Kommission nochmals über den Gesetzesartikel beugen. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament in der zweiten Lesung im kommenden Frühling.

In der ersten Lesung stimmten der Grosse Rat dem revidierten Energiegesetz mit 83 zu 59 Stimmen zu - gegen den Willen von SVP und FDP. Die Wirtschaftsverbände kündigten noch am Donnerstag vorsorglich das Referendum an, falls die nun beschlossene Revision auch die zweite Lesung übersteht.

Gemeinden nicht zur Vorreiterrolle verpflichtet

Mit der Teilrevision wird das kantonale Energiegesetz von 2011 an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich angepasst. Aus Sicht der Wirtschaftsverbände sind diese Empfehlungen der Energiedirektoren ohne verpflichtenden Charakter.

Mit Ausnahme des Stadtkantons Basel habe sie bis heute kein einziger Kanton umgesetzt, monieren die Wirtschaftsverbände. "Der Kanton Bern sucht einmal mehr die Rolle des Musterschülers und geht sogar über diese Musterempfehlungen hinaus" heisst es im Communiqué.

Einen Erfolg konnten die SVP bei der ersten Lesung des Gesetzes verbuchen. So kippte eine knappe Parlamentsmehrheit einen Passus aus dem Gesetz, der die Gemeinden zu einer Vorbildrolle beim Bau oder der Renovation kommunaler Gebäude verpflichten wollten. Nun gelten für die Gemeinden keine erhöhten Minimalanforderungen an die Energienutzung.

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