HochschulenBerner Hochschulen sollen mehr Autonomie im Personalrecht erhalten
hn, sda
30.4.2021 - 10:30
Im Finanzbereich geniessen die Berner Hochschulen bereits grosse Autonomie, nun sollen sie auch in Personalbelangen mehr Freiheit erhalten. Der Regierungsrat hat entsprechende Änderungen der drei Hochschulgesetze zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Keystone-SDA, hn, sda
30.04.2021, 10:30
SDA
Was unangetastet bleibt, ist die öffentlich-rechtliche Anstellung des Personals, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Es gebe aber Teile des Personalrechts, die sich klar von der Situation in der öffentlichen Verwaltung unterscheiden würden.
So gibt es beispielsweise an den Hochschulen einen erheblichen Anteil an Mitarbeitenden, welche in durch Drittmittel finanzierten Forschungsprojekten tätig sind. Auch bei der Arbeitszeiterfassung oder den unregelmässigen Arbeitszeiten in der Forschung sind die Bedingungen anders als in der Verwaltung. Hier will der Kanton nun ansetzen und den Hochschulen mehr Autonomie im Personalrecht gewähren.
Die Berner Fachhochschule (BFH), die Universität Bern und die Pädagogische Hochschule Bern (PH Bern) haben nach Gesetzesänderungen in den Jahren 2013 und 2014 im Finanzbereich heute bereits viel Autonomie. Diese habe sich sowohl für die Hochschulen wie auch für den Kanton bewährt, kommt der Regierungsrat zum Schluss.
In der Vernehmlassung stiessen geplanten Veränderungen in Sachen Personalrecht nach Angaben der Kantonsregierung auf breite Zustimmung.
Im Zug der Gesetzesrevisionen will der Kanton ausserdem das Institut Vorschulstufe und Primarstufe der NMS Bern als eigenständiges Hochschulinstitut akkreditieren. Es soll weiterhin vom Kanton beaufsichtigt und finanziert werden.
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