Die staatspolitische Kommission des Berner Grossen Rates will nicht, dass die Regierung alleine über die Zuteilung von Aufgaben auf die sieben Direktionen bestimmt. Das Kantonsparlament soll auch künftig das letzte Wort behalten.
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) schlägt jedoch einen Kompromiss vor, um die Abläufe bei künftigen Reformen zu verkürzen, wie die SAK am Dienstag mitteilte. So soll die Kompetenzverschiebung statt im Gesetz auf Dekretsstufe geregelt werden, weil Dekrete nur einmal im Parlament beraten werden.
Dies komme dem Bestreben der Regierung entgegen, die Organisation der sieben Direktionen rascher und flexibler an neue Begebenheiten anzupassen. Im übrigen ist die SAK mit der vorgeschlagenen Direktionsreform einverstanden. Sie bringe wichtige Anpassungen für eine ausgewogenere Verteilung der Aufgaben.
Die Regierung verzichtete bei der Direktionsreform auf die ursprünglich vom Grossen Rat geforderte Aufteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Dies, weil die Gesundheit und Soziales zu stark miteinander verknüpft seien. Hingegen soll die GEF neu Gesundheits- und Integrationsdirektion heissen.
Die Volkswirtschaftsdirektion wird neu zur Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion und die heutige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zur Direktion für Inneres und Justiz. Die heutige Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird zu einer reinen Infrastrukturdirektion mit dem Namen Bau- und Verkehrsdirektion.
Die Erziehungsdirektion soll neu Bildungs- und Kulturdirektion heissen. Auch für die Polizei- und Militärdirektion ist ein neuer Name vorgesehen: Sicherheitsdirektion. Die Finanzdirektion heisst auch künftig so.
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