Grosser Rat BE Berner Kantonsparlament startet Detailberatung zu Steuergesetz

SDA

28.11.2019 - 11:19

Im Kanton Bern sollen auch Privatpersonen weniger Steuern zahlen müssen. (Symbolbild)
Im Kanton Bern sollen auch Privatpersonen weniger Steuern zahlen müssen. (Symbolbild)
Source: Keystone/Christian Beutler

Mit der Revision des Steuergesetzes will der Kanton Bern die Unternehmenssteuerreform des Bundes umsetzen, aber auch Privatpersonen steuerlich entlasten. Der Grosse Rat hat am Donnerstag die Detailberatung aufgenommen.

Der Rat lehnte einen Rückweisungsantrag der Grünen mit 126 zu 15 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Die Grünen wollten die Vorlage mit einer Gegenfinanzierung ausstatten und so sicherstellen, dass Steuerausfälle nicht zu einem Leistungsabbau führen. Auch solle die Revision sich auf eine minimale Umsetzung der Bundesvorlagen beschränken.

Die Ratsmehrheit sah jedoch einen dringenden Handlungsbedarf, um im interkantonalen Steuerwettbewerb nicht den Anschluss zu verlieren. Es drohe der Wegzug von Unternehmen in andere Kantone, mahnte FDP-Sprecher Adrian Haas (Bern). Wer das nicht anerkenne, schade dem Wirtschaftsstandort Bern.

Finanzdirektorin Beatrice Simon wies darauf hin, dass markante Entlastungen für Unternehmen nur dann eine Chance haben, wenn «gleichzeitig etwas für die natürlichen Personen gemacht wird». Die Steuergesetzrevision ist Teil eines Gesamtpaketes, das ab 2021 eine Senkung der kantonalen Steueranlage vorsieht.

Zahlreiche Änderungsanträge

Für die Detailberatung zur Gesetzesrevision liegen aus dem Rat mehr als ein Dutzend Abänderungsanträge vor. Umstritten ist beispielsweise die Höhe des Steuerabzugs für die familienergänzende Kinderbetreuung. Die Regierung beantragt ein Maximum von 16'000 Franken, die Finanzkommission möchte ihn auf 12'000 Franken begrenzen.

Das Volk hatte im November 2018 die kantonale Steuergesetzrevision mit tieferen Unternehmenssteuern versenkt. Im vergangenen April präsentierte die Regierung eine neue Vorlage – ohne Senkung der Gewinnsteuern, dafür mit Entlastungen für natürliche Personen.

Steuersenkungen ab 2021 geplant

Die Steuergesetzrevision ist Teil eines Gesamtpaketes. In einem weiteren Schritt soll die kantonale Steueranlage für natürliche Personen in zwei Schritten gesenkt werden: Per 2021 von 3,06 auf 3,0376 und per 2022 auf 3,0. Die zweite Senkung wird möglich, sofern durch eine Revision der Motorfahrzeugsteuer mehr Geld hereinkommt.

Mindereinnahmen müssen Kanton und Gemeinden schon ab 2020 hinnehmen, wenn die Steuer-AHV-Vorlage des Bundes umgesetzt wird. Da die Kantone künftig einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer erhalten, halten sich die Auswirkungen in Grenzen: Minus 15 Millionen für den Kanton Bern.

Ab 2021 fallen weitere 74 Millionen weg. Das ist eine Folge des höheren Kinderdrittbetreuungsabzugs, der Senkung der kantonalen Steueranlage bei den juristischen Personen und des ersten Steuersenkungsschritts bei der natürlichen Personen.

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