Grosser Rat BEBerner Kantonsparlament will doch keine Schuldenbremse per Notrecht
SDA
7.9.2020 - 15:37
Der Kanton Bern darf die Corona-Kosten doch nicht von der Schuldenbremse ausklammern. Das hat der Grosse Rat am Montag entschieden.
Mit 86 zu 61 Stimmen lehnte er es ab, die Geltungsdauer des entsprechenden Notrecht-Artikels bis März 2021 zu verlängern. Der Regierungsrat wollte damit erreichen, dass die Regelung noch in Kraft ist, wenn er Anfang kommenden Jahres die Rechnung 2020 verabschiedet. Aufgrund der Corona-Krise wird ein Defizit befürchtet.
Ein allfälliger Fehlbetrag müsste grundsätzlich dem Budget des übernächsten Jahres belastet werden – so sieht es das Instrument der Schuldenbremse in der Erfolgsrechnung vor. Der Grosse Rat kann den Fehlbetrag allerdings mit einer Dreifünftel-Mehrheit auf vier Jahre verteilen.
Genau darauf machte die Ratsmehrheit mit SVP, FDP, GLP, EVP und EDU aufmerksam. Für eine Schuldenbremse per Notrecht sah sie keine Notwendigkeit. Zu berücksichtigen sei auch das letzte Woche publizierte Rechtsgutachten, wonach die Massnahme verfassungswidrig sei.
Diese Erkenntnis müsse man ernst nehmen, betonte Michael Köpfli (GLP/Wohlen). Sonst riskiere man, dass das Bundesgericht die hängige Beschwerde gutheissen werde – und dann stehe man vor einem Scherbenhaufen.
Barbara Streit (EVP/Bern) pflichtete ihm bei und verwies wie Johann Ulrich Grädel (EDU/Huttwil) auf die Möglichkeit des Parlaments, die Schuldenbremse nächstes Jahr bei Bedarf «auszuhebeln».
Eine Schuldenbremse per Notrecht sei demnach nicht nur verfassungswidrig, sondern auch unnötig, fasste Adrian Haas (FDP/Bern) zusammen. Sie würde zudem eine langfristig kohärente Finanzpolitik gefährden, warnte Raphael Lanz (SVP/Thun).
«Wann, wenn nicht jetzt?»
Anders sahen es SP, Grüne und BDP. Das Parlament habe bereits im Juni den Entscheid gefasst, die Corona-Kosten von der Schuldenbremse auszunehmen. Der damalige Beschluss sei zwar bis Ende Juli befristet gewesen, an seinem grundsätzlichen Charakter ändere das aber nichts.
Zurzeit seien die Fallzahlen wieder ansteigend, sagte Jakob Etter (BDP/Treiten). Demnach könnten weitere Kosten auf den Kanton zukommen. «Wenn jetzt nicht Notrecht am Platz ist, wann dann?»
Auch Ursula Marti (SP/Bern) warnte davor, sich in «rechtliche Spitzfindigkeiten» zu verlieren. Natalie Imboden (Grüne/Bern) betonte, es handle sich um eine vorsorgliche Massnahme für Kosten, die im Rat unbestritten seien.
Regierung gibt klein bei
Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) erinnerte daran, dass der Regierungsrat die – aus Sicht der Regierung verfassungskonforme – Massnahme im März auf dem Höhepunkt der Krise beschlossen habe. Wirtschafts- und gesundheitspolitische Ziele seien damals stärker gewichtet worden als finanzpolitische Interessen.
Die Regierung werde aber den Entscheid der Ratsmehrheit akzeptieren, machte Simon deutlich. Man werde also nicht in Erwägung ziehen, die bis Juli 2020 aufgelaufenen Corona-Kosten doch von der Schuldenbremse auszuklammern. Die geplante Massnahme sei als Ganzes vom Tisch.
Unbestritten war die Verlängerung der weiteren Notverordnungsartikel. Sie drehen sich um Ausgaben des Kantons zur Bewältigung der Corona-Krise in Bereichen wie Gesundheit, Kultur und Gesellschaft.
Grundsatzdebatte in Sicht
Die Frage der Schuldenbremse wird die bernische Politik noch länger beschäftigen. Im Kampf gegen immer höhere Schuldenberge hatte der Kanton Bern Anfang dieses Jahrtausends zwei Schuldenbremsen in der Erfolgs- und in der Investitionsrechnung eingeführt.
Eine Grundsatzdebatte führen möchte der Grosse Rat über eine Lockerung der Investitionsschuldenbremse, wie er vergangene Woche beschloss. Schliesslich müsse der Kanton in den kommenden Jahren gewaltige Investitionen stemmen. Zurzeit liegt das Dossier bei der Finanzkommission.
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