Der bernische Grosse Rat möchte missbräuchlichen Baueinsprachen einen Riegel schieben. Er lässt deshalb verschiedene Massnahmen prüfen. Mit 91 zu 47 Stimmen überwies er am Donnerstag ein Postulat aus FDP-Reihen.
Daniel Arn (FDP/Muri) kritisierte, Einsprecher könnten heute Bauvorhaben blockieren oder verzögern, auch wenn die Projekte sämtliche Vorschriften einhielten. Das System lasse sich reformieren, ohne dass der Rechtsschutz von Anwohnern in Frage gestellt würde.
Das Einspracheverfahren könnte durch die Möglichkeit abgelöst werden, innert 30 Tagen bei der Baubewilligungsbehörde die Zustellung des Bauentscheides zu verlangen. Dieser könne anschliessend wie heute mit Beschwerde angefochten werden. Das Verfahren habe sich im Kanton Zürich bewährt.
Der Regierungsrat zeigte sich bereit, das Anliegen zu prüfen. Zwar habe das bernische Einspracheverfahren durchaus Vorteile. Die Behörden würden so frühzeitig über umstrittene Punkte eines Bauvorhabens informiert. Doch gebe es tatsächlich Einsprachen, die nur zum Zweck der Verzögerung erhoben würden, sagte Baudirektor Christoph Neuhaus (SVP).
Gegner des Vorstosses wiesen darauf hin, dass bei rund 50 Prozent der Baubeschwerden, die bei der Baudirektion landen, der Entscheid der Vorinstanz aufgehoben oder korrigiert werde. Es sei keineswegs im Sinn des Bauherrn, wenn ihm zuerst der vorzeitige Baubeginn gewährt werde und er später dann zum Rückbau verdammt werde.
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