Grosser Rat BE Berner Kantonsparlament will sanfte Reform der Notariatsgebühren

SDA

10.12.2019 - 11:28

Im bernischen Grossen Rat zeichnet sich ein Kompromiss bei der Bemessung der Notariatsgebühren ab. Der Vorschlag der Justizkommission wurde am Dienstag von den meisten Fraktionen gut aufgenommen.

Auf verlorenem Fuss stand Michael Köpfli (glp), der die Rückweisung des teilrevidierten Notariatsgesetzes beantragte. Er verlangte eine deutlich weitergehende Liberalisierung. Doch der Rat lehnte seinen Rückweisungsantrag mit 115 zu 27 Stimmen ab.

Heute werden die Notariatsgebühren nach einem sogenannten Staffeltarif verrechnet. Die Mindestgebühr wurde immer wieder kritisiert. Auf Drängen des Parlaments nahm sich die Regierung des Themas an und schlug Anfang 2019 einen radikalen Systemwechsel vor. Notariatsgebühren sollten künftig nach Zeitaufwand berechnet werden.

«Goldener Mittelweg»

Das ging der vorberatenden Justizkommission des Grossen Rates dann doch zu weit. Sie befürchtete unter anderem eine Schwächung der Notariate auf dem Land, weil es dort weniger zu verdienen gäbe. Kommission und Regierung einigten sich schliesslich auf einen Mittelweg.

Massgeblich soll der Zeitaufwand zum Beispiel für Eheverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge oder Beglaubigungen sein. Bei Geschäften mit Geschäftswert – häufig Immobilien- und Landverträge – soll weiterhin ein gestaffelter Rahmentarif gelten. Zudem ist ein Sozialtarif für Bedürftige vorgesehen.

«Staatlich geschützte Wuchertarife»

Der Grünliberale Köpfli kämpfte vergeblich für einen umfassenden Systemwechsel. «Staatlich geschützte Wuchertarife» seien ein Unding. Nichts spreche dagegen, Notariatsleistungen wo immer möglich dem Markt zu übergeben. Selbst der Preisüberwacher habe sich klar für die Abschaffung der Mindestgebühren ausgesprochen.

Eine Alternative wäre wenn schon die Einführung eines Amtsnotariats, sagten Köpfli und auch der Grüne Antonio Bauen. So fliesse das Geld wenigstens in die Kantonskasse.

Auch mit diesem Vorschlag konnten die meisten Fraktionen nichts anfangen. Samuel Leuenberger (BDP) etwa erinnerte daran, dass nur die Kantone Zürich und Schaffhausen ein reines Amtsnotariat kennen. Dieses wäre mit hohen Verwaltungskosten verbunden, warnte auch Manuela Kocher namens der SP-JUSO-PSA-Fraktion.

«Faire Entschädigungen»

Der Mittelweg der Justizkommission ermögliche eine flächendeckende gute Versorgung an Notariatsleistungen, sagte Kocher. Auch Beat Bösiger setzte sich namens der SVP für den «guten Kompromiss» ein, der faire Entschädigungen ermögliche. Christoph Zimmerli (FDP) schloss sich dem an und ergänzte, die Maximalforderungen der Grünliberalen seien nicht mehrheitsfähig.

Jakob Schwarz (EDU) betonte, Änderungen im Notariatswesen müssten mit Bedacht vorgenommen werden. Das sei hier der Fall. Christine Schnegg (EVP) befand, der Mittelweg bringe durchaus eine gewisse Liberalisierung und mehr Kundenfreundlichkeit mit sich. Allerdings sei ihre Fraktion gespalten.

Service public

«Wir sind im Bereich des service public», betonte Regierungsrätin Evi Allemann. Schliesslich nähmen Notare öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr. Ein Schritt Richtung mehr Wettbewerb sei richtig, aber man müsse dabei den verfassungsrechtlichen Rahmen beachten.

Für «Otto Normalbürger» werde das System transparenter, sagte Allemann. Der Regierungsrat stehe zum Kompromiss, der das bisherige System nicht auf den Kopf stelle, aber durchaus Fortschritte mit sich bringe.

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