Coronavirus – Bern Berner Kitas sollen ihre Betrieb wieder hochfahren

SDA

28.4.2020 - 16:05

Im Kanton Bern gilt der Appell ab sofort nicht mehr, dass Eltern ihre Kinder wegen des Coronavirus wenn möglich zu Hause betreuen sollen. Das Kantonale Führungsorgan ist zum Schluss gekommen, dass wegen der Lockerung der Corona-Massnahmen Kindertagesstätten (Kitas) und ähnliche Einrichtungen ihren Betrieb wieder hochfahren sollen.

Wie die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) am Dienstag mitteilte, steigt der Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung wegen dieser Lockerungen deutlich an. Bekanntlich dürfen seit Montag beispielsweise Coiffeurläden, Baumärkte und Gartencenter wieder öffnen.

Aus diesem Grund hat das kantonale Führungsorgan am Dienstag auf Antrag der GSI beschlossen, dass im Kanton Bern die Vollbesetzung der Betreuungsinstitutionen ab dem 17. Mai wieder möglich sein soll. Der Appell, die Kinder möglichst privat zu betreuen, gilt ab (dem heutigen) Dienstag nicht mehr.

Die Betreuungsinstitutionen könnten durch diesen Beschluss ihre Kapazitäten schrittweise anpassen, schreibt die GSI. In Absprache mit den Eltern könnten sie die Wiederaufnahme des vollständigen Betriebs sorgfältig planen. Dieses Vorgehen werde auch von kibeSuisse, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz, begrüsst.

Die schrittweise Anpassung und sorgfältige Wiederaufnahme der Betreuung werde vor allem auch deshalb möglich, weil der Kanton und die Gemeinden bis am 16. Mai jene Plätze finanzieren, die wegen der Betreuung zu Hause leer bleiben. Vor ein paar Tagen hatte der Kanton Bern bekanntgegeben, dass er und die bernischen Gemeinden dafür 13 Millionen Franken bereitstellen.

Weiterhin müssen in den Kitas und Tagesfamilienorganisationen die zentralen Hygiene- und Verhaltensvorschriften eingehalten werden. Insbesondere der Schutz von besonders gefährdeten Personen muss gewährleistet sein.

Spielgruppen wieder erlaubt

Wie das Kantonale Führungsorgan weiter schreibt, dürfen im Kanton Bern Spielgruppen wieder zusammenkommen. Zwar fallen laut Kanton Bern solche Gruppen unter eine Verordnung, welche private Veranstaltungen verbietet. Das Bundesamt für Gesundheit habe aber am 24. April an einer Medienkonferenz bekanntgegeben, Spielgruppen seien von diesem Verbot ausgenommen.

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