Grosser Rat BEBerner Konkubinatspaare mit Kindern bei Prämien neu eine Einheit
SDA
9.9.2020 - 13:53
Im Kanton Bern werden Konkubinatspaare mit Kindern künftig als Einheit betrachtet, wenn es um die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung geht. Sie werden also gleich behandelt wie verheiratete Paare. Das hat der Grosse Rat am Mittwoch beschlossen.
Mit 122 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen stellte er sich hinter eine entsprechende Änderung im kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesrecht. Die Vorlage ist bereits unter Dach, denn die Beratung erfolgte in einer einzigen Lesung.
Im heutigen Prämiensystem gebe es eine stossende Ungerechtigkeit, betonten Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen. Organisiere sich ein unverheiratetes Elternpaar nach traditioneller Rollenverteilung, könne es sein, dass die Frau von einer Prämienverbilligung profitiere, obwohl der Mann einen hohen Lohn kassiere. Das sei unfair gegenüber verheirateten Paaren.
Schon 2013 hatte der Grosse Rat deshalb eine Motion aus SP- und EVP-Reihen überwiesen: Konkubinatspaare sollten bei der Berechnung des Prämienanspruchs wie Verheiratete behandelt werden.
Knifflige Aufgabe
Die Umsetzung der Forderung gestaltete sich schwierig, wie Justizdirektorin Evi Allemann (SP) am Mittwoch in Erinnerung rief: Eine exakte Definition des Konkubinats gebe es nicht, schon gar nicht im Bundesrecht. Hingegen existierten in der Praxis viele verschiedene Formen des Zusammenlebens.
Ein Rechtsgutachten habe bestätigt, dass sich die Forderung der Motion nicht vollständig umsetzen lasse: Wer genau im Konkubinat lebe, lasse sich mit den Daten der Einwohner- und Steuerbehörden nicht objektiv feststellen.
Der Regierungsrat beschränkte sich deshalb auf eine Regelung für Konkubinatspaare, die im gleichen Haushalt leben und mindestens ein gemeinsames Kind haben. So würden zwar nicht alle Ungleichbehandlungen aufgehoben, räumte Allemann ein. Das System werde aber doch etwas gerechter.
«Pragmatische Umsetzung»
Durch die Neuerung verlören einige tausend Bernerinnen und Berner ihren Prämienanspruch, hiess es im Rat. Die Gesetzesänderung wurde trotz allem klar mit 129 zu 2 Stimmen bei 12 Enthaltungen gutgeheissen. Immerhin handle es sich um eine pragmatische Umsetzung der Motion von 2013, sagten mehrere Sprecherinnen und Sprecher.
Die Grüne Fraktion hatte sich für Stimmenthaltung entschieden. Zwar gebe es nachvollziehbare Gründe, warum die Motion nicht vollständig umgesetzt worden sei. Doch die neue Regelung sei ein «Murks».
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