Religion Berner Landeskirchen warnen vor Leistungsabbau

zc, sda

20.2.2024 - 16:52

Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen kommt im Kanton Bern erneut aufs Tapet. (Symbolbild)
Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen kommt im Kanton Bern erneut aufs Tapet. (Symbolbild)
Keystone

Die bernischen Landeskirchen müssten Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse reduzieren, wenn die Kirchensteuern von juristischen Personen künftig freiwillig wären. Das haben die drei Landeskirchen am Dienstag vor den Medien in Bern deutlich gemacht.

Keystone-SDA, zc, sda

Der bernische Grosse Rat berät im März über eine Motion von Carlos Reinhard (FDP). Firmeninhaber, die sich mit den Werten der Kirchen nicht identifizierten, sollten ihren Austritt mit einem einfachen Schreiben vollziehen können. Die Mindereinnahmen seien für die Kirchen verkraftbar, heisst es im Vorstoss.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, die Katholische Kirche Region Bern und die Christkatholische Landeskirche wiesen am Dienstag darauf hin, dass die Unternehmenskirchensteuern ausschliesslich für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse verwendet werden dürfen – und nicht für den kultischen Bereich.

Die Kirchen leisteten einen grossen Beitrag für die gesamte Gesellschaft, hiess es an der Medienkonferenz im HipHop-Center in Bern. Der Jugendtreffpunkt ist eine der Einrichtungen, die von den Landeskirchen finanziell unterstützt wird.

Geld «gut angelegt»

Die Beiträge des Kantons Bern seien gut angelegtes Geld. Viele Freiwillige arbeiteten in kirchlichen Projekten mit. In einem Bericht, den die Landeskirchen auftragsgemäss beim Kanton eingereicht haben, werden jährlich 833'600 Arbeitsstunden ausgewiesen.

Dies entspricht dem Pensum von rund 400 Vollzeitbeschäftigten. Müsste der Staat diese gemeinnützigen Aufgaben übernehmen, wäre dies mit Kostensteigerungen verbunden.

In Stadt, Agglomeration und in ländlichen Gebieten erbringen die Kirchen ihren Angaben zufolge einen breiten Service public. Kulturelle Veranstaltungen, Kurse, gemeinschaftsstiftende Angebote für ältere Menschen, Jugendliche und Kinder seien in der Nähe verfügbar, auch für Menschen mit kleinem Budget oder eingeschränkter Mobilität.

Für juristische Personen kennen heute zwölf Kantone eine Kirchensteuerpflicht ohne Zweckbindung, Drei weitere – darunter Bern – haben eine Zweckbindung. Eine fakultative Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin. Mehrere Kantone haben überhaupt keine Kirchensteuer für Unternehmen.