GrossveranstaltungenBerner Mehrweggeschirr-Pflicht soll nicht wieder aufgehoben werden
SDA
21.8.2019 - 15:41
Im Kanton Bern soll die erst seit Anfang Jahr geltende Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr bei Grossanlässen nicht schon wieder fallen. Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rats (Fiko) lehnt einen entsprechenden Vorstoss ab.
Sie wird dem Kantonsparlament in der Herbstsession empfehlen, eine im Rat eingereichte Parlamentarische Initiative zur Aufhebung dieser Pflicht ablehnen. Das teilte der Grosse Rat am Mittwoch mit.
Die Urheber der Initiative argumentieren, diese stelle für viele Veranstalter eine grosse Hürde dar. Auch gebe es Unklarheiten. Die SVP-Fraktion reichte die Initiative ein.
Für die Mehrheit der grossrätlichen Fiko besteht aber angesichts der Klimadebatte im Grossen Rat von letzter Sommersession Handlungsbedarf, wie es in der Mitteilung heisst. Zudem lasse das Gesetz Ausnahmen zu, wenn der Einsatz von Mehrweggeschirr zu einem unverhältnismässigen Aufwand führe.
Ausnahmen seien auch möglich, wenn der Einsatz ökologisch nicht sinnvoll sei. Dies ermögliche eine pragmatische Umsetzung mit Augenmass.
Die Umstellung auf Mehrweggeschirr stelle für Veranstalter zwar einen zusätzlichen Aufwand dar, findet die Fiko-Mehrheit weiter. Dieser Aufwand sei aber vertretbar und ermögliche neue, kreative Lösungen. Die Statthalter bemühten sich um eine praxisnahe und koordinierte Bewilligungspraxis. Bisher seien kaum Klagen bekannt.
Das Gurtenfestival durfte an der diesjährigen Ausgabe Einweggeschirr einsetzen. Der Berner Regierungsstatthalter bewilligte den Betreibern eine Ausnahme vom Mehrweg-Gebot, weil die Organisatoren auf einem Stapel Geschirr mit dem Festival-Logo sassen.
Die Gurtenfestival-Organisatoren kauften das nicht wiederverwertbare Geschirr, bevor Anfang 2019 die Pflicht in Kraft trat, an grossen Festen Mehrweggeschirr zu verwenden.
Verbesserungen bei Rechnungslegung
Die Fiko hat bei der Vorberatung der Geschäfte der Herbstsession auch den Geschäftsbericht 2018 des Kantons Bern an die Adresse des Grossen Rats verabschiedet. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses gebe es viele Verbesserungen, hält die Kommission fest.
2017 hatte es insbesondere wegen der Einführung des Rechnungslegungsmodells HRM2 beim Rechnungsabschluss grosse Probleme gegeben.
Es sei aber festzustellen, dass die Investitionen des Kantons Bern weiter zurückgegangen seien, schreibt die Kommission. Diese Entwicklung stehe in einem deutlichen Kontrast zum grossen Anstieg der Investitionen in den kommenden Jahren.
Bedenken zu Guthaben-Verzicht
Schliesslich hat die Fiko die Vorgehensweise des Kantons diskutiert, Guthaben beim Bund vorerst nicht abzuholen, um Negativzinsen zu vermeiden. «Dies erscheint zwar finanzpolitisch sinnvoll, führt aber zu einer Neuverschuldung und der Verschlechterung der Schuldenquote», heisst es in der Mitteilung.
Wenn die Schuldenquote den Wert von zwölf Prozent übersteigt, gelten für den Kantonshaushalt besondere finanzielle Vorgaben. Das steht im Verfassungsartikel, in dem die Schuldenbremse für die Investitionsrechnung umschrieben ist. Für die Fiko stellt diese Quote deshalb eine wichtige Kennzahl dar.
Der Kanton Bern kennt zwei Schuldenbremsen: eine für die Laufende Rechnung und eben eine für die Investitionsrechnung. Jene für die Laufende Rechnung hiess früher Defizitbremse. Beide Instrumente sind in der Kantonsverfassung verankert.
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