JustizBerner Obergericht hebt 50 Strafbefehle gegen Demonstrierende auf
zc, sda
27.6.2022 - 13:12
Das Berner Obergericht hat rund 50 Strafbefehle gegen Teilnehmer der Afrin-Kundgebung von 2018 aufgehoben. Das gab Dominic Nellen, der Anwalt mehrerer Demonstrierender, am Montag im Berner Regionaljournal von Radio SRF bekannt.
27.6.2022 - 13:12
SDA
Mehrere hundert Personen aus der linken Szene waren am 7. April 2018 durch Bern gezogen, um ihre Solidarität mit der syrischen Kurdenregion Afrin zu bekunden. Dabei kam es zu Sachbeschädigungen. 239 Personen widersetzten sich der polizeilichen Aufforderung, die Demo zu verlassen.
Sie wurden für Kontrollen in Polizeiräumlichkeiten gebracht. Später wurden 147 Anzeigen ausgestellt. Allerdings konnten nur drei Personen Sachbeschädigungen nachgewiesen werden, die allermeisten wurden wegen Landfriedensbruchs verzeigt.
Eine Demonstrierende wehrte sich gegen ihren Strafbefehl und wurde 2020 vom Regionalgericht freigesprochen. Der blosse Verbleib an der Demo reiche nicht aus für eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs.
Eine andere Betroffene, die ihren Strafbefehl akzeptiert hatte, reichte darauf ein Revisionsgesuch beim Obergericht ein und bekam recht. Es gebe einen «unverträglichen Widerspruch» zwischen den Strafentscheiden der beiden Frauen, entschied das Obergericht Anfang 2022.
Die übrigen Strafbefehle wurden nicht automatisch aufgehoben. Die Betroffenen mussten innert 90 Tagen einzeln ein Revisionsgesuch einreichen.
Rückzahlungen
Rund 50 Personen machten laut Rechtsanwalt Nellen von dieser Möglichkeit Gebrauch und bekamen ebenfalls recht. Ihre Strafbefehle wegen Landfriedensbruchs wurden aufgehoben und die Kosten der Verfahren dem Kanton Bern auferlegt. Den Demonstrierenden wird die Busse zurückgezahlt.
Die meisten Betroffenen erhielten laut Nellen zudem 100 Franken Entschädigung, weil sie am Tag der Demo während mehrerer Stunden von der Polizei festgehalten worden waren. Laut dem Anwalt bekommen die meisten Gesuchsteller insgesamt zwischen 500 und 1500 Franken zurück.
Er hoffe, dass der Fall eine klare Botschaft an Staatsanwaltschaft und Polizei sende, sagte Nellen im SRF-Regionaljournal: Bei Demos dürfe man nicht leichtfertig Strafanzeigen schreiben. Zudem sei Zurückhaltung angebracht bei Verurteilungen wegen Landfriedensbruch.
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