Das bernische Obergericht befasst sich seit Dienstagmorgen mit dem Fall einer 13-jährigen Schülerin, die im Jahr 2011 in Adelboden zu Tode stürzte. Das Unglück ereignete sich auf dem Zustieg zu einem Abseilpunkt in der Cholerenschlucht.
Die Schülerin aus der Ostschweiz war zusammen mit einer weiteren Schülerin und einem Bergführer unterwegs. Die Tour war bei einer Anbieterin von Abenteuerevents gebucht worden.
Als der Bergführer das eine Mädchen sichern wollte, rutschte das zweite aus und stürzte vom Weg in die Schlucht hinunter. Die Jugendliche verstarb auf dem Weg ins Spital.
Das Thuner Regionalgericht sprach den Bergführer im Jahr 2017 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Der Mann sei weder ein unerlaubtes Risiko eingegangen, noch habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Mit diesem Urteil kam das Regionalgericht den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach. Die Privatkläger hatten einen Schuldspruch gefordert.
Nun beurteilt das bernische Obergericht den Fall. Das Urteil wird am Freitag 25. Januar erwartet.
Die Cholerenschlucht bei Adelboden ist eine Touristenattraktion. Sie ist für Wanderer mit Wegen und Treppen erschlossen. Auch das Abseilen in der Schlucht gilt als Touristenattraktion.
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