Berner Obergericht Strafen im Immobilienbetrugsprozess verschärft

SDA

14.11.2019 - 19:19

Hinter diesen Mauern spielte sich der Immobilienbetrugsprozess ab. (Archivbild)
Hinter diesen Mauern spielte sich der Immobilienbetrugsprozess ab. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Berner Obergericht hat die Strafen im Immobilienbetrugsprozess zu Lasten einer Berner Pensionskasse verschärft. Die Freiheitsstrafe gegen die beiden Angeklagten wurde um jeweils ein Jahr erhöht.

Im Prozess um mutmasslichen Immobilienbetrug zu Lasten einer Berner Pensionskasse hat das bernische Obergericht die zwei Angeklagten schuldig gesprochen. Die Freiheitsstrafe erhöhte es im Vergleich zur Vorinstanz um je ein Jahr auf je fünf Jahre.

Wie die Vorinstanz, das kantonale Wirtschaftsstrafgericht, sprach das Obergericht die beiden Angeklagten in gewissen Anklagepunkten frei. In der Mehrzahl der Anklagepunkte folgte die zweite Strafkammer aber der Staatsanwaltschaft und sprach Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Betrugs aus, teilweise versucht begangen.

Verurteilt wurden der ehemalige Geschäftsführer der Personalvorsorgestiftung (PVS) der Berner Carba-Gruppe und ein mit ihm befreundeter Berner Bauunternehmer.

Nach zu hohem Preis floss Geld

Wie die Vorinstanz ging das Obergericht davon aus, dass die beiden miteinander befreundeten Männer gut ein Dutzend Immobiliengeschäfte gemäss einem gemeinsamen Plan abwickelten: Der Bauunternehmer schlug dem Ex-PVS-Chef jeweils vor, ein bestimmte Gebäude zu kaufen.

Letzterer brachte das Geschäft im Anlageausschuss der Kasse durch, da er während vieler Jahre tadellos gearbeitet hatte und viel Vertrauen genoss. Er stand kurz vor der Pensionierung. Dass er mit dem Bauunternehmer befreundet war, verschwieg er seinem Arbeitgeber.

Die beiden vereinbarten nach Auffassung der zweiten Strafkammer des Obergerichts einen viel zu hohen Preis, worauf der Bauunternehmer seinem Freund, dem Ex-PVS-Geschäftsführer, Provisionen von insgesamt 3,1 Mio. Franken zukommen liess. Der Staatsanwalt sprach von «Schmiergeld».

Das Verfahren hatte vor genau neun Jahren begonnen. Damals gab die Carba-Pensionskasse selber in einer Medienmitteilung bekannt, sie habe ihren früheren Geschäftsführer sowie Drittpersonen angezeigt. Als der Mann pensioniert worden sei, seien Betrügereien ans Licht gekommen.

Hohes Verschulden – höhere Strafe

Oberrichter Fritz Aebi begründete die Verschärfung der Strafe am Donnerstag bei der Urteilseröffnung mit der Aussage, das Tatverschulden der beiden Angeklagten tendiere gegen schwer. Es befinde sich jedenfalls jenseits der Mitte des möglichen Strafrahmens. Die erste Instanz hatte ein Verschulden in der unteren Mitte angenommen.

Die beiden Angeklagten bestritten die Vorwürfe und ihre Verteidiger forderten sowohl vor erster als auch vor zweiter Instanz einen Freispruch. Letztere sprachen vor Obergericht von fehlender Täuschungsabsicht und falschen Grundannahmen der ersten Instanz. Beispielsweise sei der Pensionskasse gar kein Schaden entstanden.

Davon wollte aber das Obergericht nichts wissen. Oberrichter Aebi sprach von zahlreichen «Ungereimtheiten» und einem «merkwürdigen Aussageverhalten» der Angeklagten. Die Hektik, welche nach der Ankündigung einer Buchprüfung durch das Steueramt bei der Bauunternehmung ausgebrochen sei, sei beispielsweise «bestens schriftlich dokumentiert», sagte Aebi.

Plötzlich Darlehen statt Provisionen

Die Gelder des Bauunternehmers an seinen Freund waren in der Buchhaltung der Baufirma zuerst als Provisionen verbucht worden. Nach der Ankündigung des Steueramts wurden sie plötzlich zu einem Darlehen. «Für die Kammer ist klar erstellt, dass die Zahlungen Provisionen darstellten», so Aebi.

Die Deliktsumme bezifferte Aebi mit 6,4 Mio. Franken, davon 1,5 Mio. Franken versucht begangen. Der Pensionskasse sei somit ein Schaden von 4,9 Mio. Franken entstanden. Die erste Instanz war von einer Deliktsumme von 5,6 Mio. Franken ausgegangen, davon eine Million versucht begangen.

Die Staatsanwaltschaft ging an beiden Prozessen von einer höheren Deliktsumme aus und forderte vor beiden Gerichten Freiheitsstrafen von sechs Jahren respektive sechs Jahren vier Monaten.


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