Videoüberwachung Berner Ratskommission will klarere Regeln für Überwachungskameras

razw, sda

15.8.2023 - 12:05

Eine Mehrheit der Sicherheitskommission will klarere Regeln für die kantonale Anordnung von Überwachungskameras in den Gemeinden. (Symbolbild)
Eine Mehrheit der Sicherheitskommission will klarere Regeln für die kantonale Anordnung von Überwachungskameras in den Gemeinden. (Symbolbild)
Keystone

Die Sicherheitskommission des bernischen Grossen Rats hat die neuen Bestimmungen des Polizeigesetzes vorberaten. Einerseits verlangt sie klarere Vorgaben für angeordnete Überwachungskameras auf Gemeindegebiet, andererseits debattierte sie über die Dauer der Aufbewahrung von Daten bei der Fahrzeugfahndung.

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Mit der Revision des Gesetzes soll eine Motion zur Videoüberwachung umgesetzt werden, wie die Sicherheitskommission am Dienstag mitteilte.

Diese verlangt, dass der Kanton anordnen kann, an Orten mit erhöhter Gefahrenlage für Verbrechen und Vergehen eine Videoüberwachung zu installieren. Dieses Vorhaben kritisierten bereits die Städten Bern und Biel als Eingriff in die Gemeindeautonomie.

Eine Mehrheit der Kommission will, dass die Regierung den Vorschlag präzisiert, wie es in der Mitteilung hiess. So soll unter anderem definiert werden, welche Delikte für das Anordnen einer Videoüberwachung ausschlaggebend sein können. Eine Minderheit möchte diese Regelung nicht im Gesetz verankern, denn sie sei mit Sicht auf die Gemeindeautonomie nicht tragbar.

Umstrittene Dauer der Datenaufbewahrung

Die Kommission diskutierte auch über die angepassten Bestimmungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung. Dabei geht es um ein System, welches an neuralgischen Orten Autonummern erfasst und diese automatisch mit polizeilichen Fahndungssystemen abgleicht. Diese Daten würden für die Ermittlung bei schwerer Kriminalität verwendet.

Die Mehrheit der Kommission sprach sich gemäss Communiqué für eine Aufbewahrung von bis zu 30 Tagen aus. Die meisten Daten würden gar nie genutzt werden, lautete die Begründung. Sie folgt somit auch dem Vorschlag der Regierung. Eine Minderheit habe eine Aufbewahrung von 60 Tage verlangt. Mit der Begründung, dass die Polizei alle möglichen Informationen für Ermittlungen zur Verfügung haben soll.

Das Geschäft wird voraussichtlich in der kommenden Herbstsession vom Grossen Rat behandelt.