Die Berner Regierung hat einen Auftrag des bernischen Grossen Rats umgesetzt und die Bestimmungen zur Mehrwertabschöpfung bei Ein- und Umzonungen abgeändert. Diese Bestimmungen hatten insbesondere in Köniz für Aufregung gesorgt.
Wie die Berner Regierung am Freitag mitteilte, schickt die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) bis Ende Januar eine Änderung des Baugesetzes in die Vernehmlassung. Dieses Baugesetz hatte der bernische Grosse Rat erst 2016 revidiert.
Doch führte eine neue Bestimmung in diesem Erlass bei Ortsplanungsrevisionen zu einer Flut von Einsprachen, wie im vergangenen Jahr zwei Grossräte in Motionen schrieben. Insbesondere in Köniz gingen während der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision über 300 Einsprachen ein.
Im Gesetz steht, dass die Gemeinden Grundeigentümern spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage einer Planung, die den Wert eines bestimmten Areals erhöht, den Entwurf einer Abgabeverfügung vorlegen müssen. Das ist die Knacknuss des geltenden Gesetzes.
Wegen dieser Bestimmung fanden Grundeigentümer, sie müssten frühzeitig ihre Interessen wahrnehmen. Deshalb legten sie schon während Ortsplanungsrevisionen Einsprachen ein.
Nun schlägt die JGK vor, dass die Gemeinden die betroffenen Grundeigentümer zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage der "mehrwertbegründenden Planung" lediglich informiert. Die Gemeinden sollen keinen Entwurf einer Abgabeverfügung mehr ausarbeiten müssen. Das geht aus den am Freitag veröffentlichten Vernehmlassungsunterlagen hervor.
Im September 2017 überwies der bernische Grosse Rat die beiden Motionen aus den Reihen der SVP und der FDP, welche Änderungen forderten. Die Motionäre sprachen damals von einem "gesetzgeberischen Versehen" und von mangelnder Praxistauglichkeit.
Die fragliche Bestimmung ermuntere Liegenschaftsbesitzer geradezu zu Einsprachen und verzögere Ortsplanungsrevisionen. Die Revision der Baugesetzrevision ist im Grossen Rat für Herbst 2019 geplant.
Hearing durchgeführt
Wie aus den Vernehmlassungsunterlagen hervorgeht, lud kurze Zeit nach der Überweisung der beiden Motionen der damalige JGK-Vorsteher Christoph Neuhaus breite Kreise zu einem Hearing.
An dieser Diskussion anwesend waren die beiden Motionäre - respektive in einem Fall ein Stellvertreter -, Parteivertreter und Vertreter von Organisationen wie Stiftung Landschaftsschutz und Fachverband der Raumplanerinnen und Raumplaner. Auch Behörden der Gemeinde Köniz nahmen an diesem Hearing teil.
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