Ehemaliges MunitionslagerBerner Regierung begrüsst grundsätzlich Pläne des Bunds zu Mitholz
sr, sda
18.8.2022 - 09:08
Die Berner Regierung stellt sich grundsätzlich hinter die Pläne des Bundes zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz im Berner Kandertal. In ihrer Stellungnahme zum Objektblatt Mitholz im Sachplan Militär fordert die Berner Kantonsregierung aber auch gewisse Anpassungen.
Keystone-SDA, sr, sda
18.08.2022, 09:08
18.08.2022, 15:04
SDA
Laut einer Mitteilung der Berner Regierung vom Donnerstag sollte etwa auch der Abschluss des Räumungsprojekts im Objektblatt verbindlich festgehalten werden. Dasselbe fordert die Berner Regierung für die Wiedernutzbarmachung des betroffenen Gebiets und für die künftige Besiedelung.
Sie schreibt weiter, sie befürworte die vorgesehenen Schutzmassnahmen, um den Betrieb der Bahnlinie in Richtung Wallis während der Räumungsarbeiten sicherzustellen. In der Mitwirkung zum Objektblatt seien die geplanten Schutzbauten für die Bahn wegen der baulichen Auswirkungen vor Ort aber nicht unumstritten gewesen.
Es sei deshalb wichtig, dass die Schutzgalerie für die Bahn nach Abschluss der Räumung wieder zurückgebaut werde.
«Zentral für den Regierungsrat ist auch die sorgfältige und sachgerechte Nutzung des Steinbruchs Mitholz», heisst es weiter. Die lokalen, regionalen und kantonalen Interessen seien zu berücksichtigen. Im Verlauf des Räumungsprojektes müsse ein Materialbewirtschaftungskonzept erstellt werden.
Kandergrund ebenfalls einverstanden
Anfang Mai hatte das Eidgenössische Departement Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Objektblatt Mitholz in die Vernehmlassung und Anhörung gegeben. Das Objektblatt im Sachplan Militär des VBS schafft die planungsrechtlichen Grundlagen zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers.
Während die Bevölkerung bis 1. Juni Zeit hatte, Stellung zu nehmen, gab das VBS den Kantonen Bern und Wallis dafür Zeit bis Mitte August. Die Kantone sollten laut einer Mitteilung des VBS von Anfang Mai unter Einbezug von kommunalen und regionalen Behörden Stellung nehmen.
Laut der Mitteilung der Berner Regierung stimmt die Gemeinde Kandergrund dem geplanten Vorgehen zu, was die Kantonsregierung freut. Mitholz ist eine Ortschaft in der Gemeinde Kandergrund. Die Nachbargemeinden Kandersteg und Frutigen haben laut Berner Regierung ebenfalls keine Vorbehalte.
Auch 20 Einzel-Eingaben
Wie Daniel Wachter vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung auf Anfrage sagte, nahmen in der Anhörung auch die Planungsregion Kandertal und das zuständige Regierungsstatthalteramt Stellung zum Objektblatt. Die Stellungnahme der Regierung berücksichtige auch diese Aussagen, so der Vorsteher dieses Amts – zum Beispiel in Sachen Bahn-Schutzbauten und Steinbruch.
Auch rund 20 Einzelstellungnahmen seien eingegangen. Diese seien «zum Teil schon kritischer» ausgefallen, so Wachter. Allerdings werde die geplante Räumung des ehemaligen Munitionslagers in der Gemeinde Kandergrund grundsätzlich nicht bestritten.
Beim VBS hiess es am Donnerstag auf Anfrage, die Stellungnahmen würden nun gesichtet. Das Departement sei erfreut über die grundsätzliche Zustimmung des Kantons Bern, sagte Mediensprecherin Carolina Bohren. Zu den Resultaten der Anhörung und dem weiteren Vorgehen werde das VBS demnächst informieren.
Erste Bewohner müssen 2025 gehen
Das riesige unterirdische Munitionslager Mitholz wurde 1947 bei einer Explosion verschüttet. In den eingestürzten Anlageteilen und Schuttkegel sollen noch Tausende Tonnen Munition liegen. 2018 kamen Experten zum Schluss, dass vom Lager eine grössere Gefahr ausgeht als bis dahin angenommen.
Ab etwa dem Jahr 2030 will das VBS das Lager räumen. Schon ab zirka 2025 müssen erste Mitholzerinnen und Mitholzer ihre Häuser verlassen, weil ab diesem Zeitpunkt die Bauarbeiten für Schutzbauten für Strasse und Bahn durchs Tal beginnen sollen.
Während der Räumung des Lagers müssen rund 50 Bewohnerinnen und Bewohner von Mitholz ihre Häuser verlassen. Rund 90 weitere Personen in der äussersten Gefahrenzone können bleiben, wenn sie wollen, wie seit März dieses Jahres klar ist.
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