FindelkinderBerner Regierung will kein zweites Babyfenster
sda/toko
29.6.2020 - 17:19
Die Berner Regierung will sich nicht für ein zweites Babyfenster einsetzen — und setzt stattdessen auf die vertrauliche Geburt.
Die Berner Regierung will sich nicht für ein zweites Babyfenster einsetzen. Das bestehende Angebot im Berner Lindenhofspital reiche aus, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Motion. Eine Alternative für verzweifelte Mütter wäre laut Regierung die vertrauliche Geburt.
Grossrat Thomas Knutti (SVP) ist auch Gemeindepräsident von Därstetten. Seine Motion reichte er Anfang 2020 ein, nachdem beim Werkhof seiner Gemeinde im Oberland ein Baby in einer Kartonschachtel ausgesetzt worden war
Knutti fordert die Einrichtung einer zweiten Babyklappe zum Beispiel im Raum Thun, Interlaken oder Frutigen. Schliesslich könnten verzweifelte Mütter ihr Neugeborenes so in gute Hände legen. Der Weg nach Bern könnte aber ein Hindernis sein, mutmasst er.
Schweizweit gibt es acht Babyfenster in Davos, Einsiedeln, Bellinzona, Olten, Bern, Zollikerberg ZH, Basel und Sitten, wie der Regierungsrat in seiner Antwort schreibt. Seit 2001 wurden insgesamt 24 Kinder anonym abgegeben. Fast alle Babyfenster werden privat betrieben, auch dasjenige am Lindenhofspital.
«Es gibt weder einen Leistungsauftrag noch beteiligt sich der Kanton Bern finanziell daran», betont der Regierungsrat in seiner am Montag publizierten Motionsantwort. In sieben Jahren seien im Kanton Bern drei Babys abgegeben worden. Man könne davon ausgehen, dass eine Mutter den Weg auf sich nehme, wenn sie beabsichtige, ihr Kind in einem Babyfenster abzugeben.
Zu beachten sei zudem, dass sich Babyfenster in einer rechtlichen Grauzone befänden. Die Mutter verstosse gegen die Meldepflicht, wenn sie ihr Neugeborenes anonym abgebe.
Rechte des Kindes schützen
Deshalb befasse sich die Regierung seit längerem mit einer Alternative, der vertraulichen Geburt. Diese wahre sowohl das Recht des Kindes, seine Herkunft zu erfahren, als auch das Interesse der Frau, ihre Identität zu schützen. Zudem sei eine psychosoziale Betreuung der Mutter möglich.
Mit der nun geplanten rechtlichen Regelung der vertraulichen Geburt in der kantonalen Gesetzgebung werde für verzweifelte Mütter eine Möglichkeit geschaffen, das Aussetzen eines Babys zu verhindern und die Rechte des Kindes zu wahren.
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