Energie Berner Regierung gegen Aufspaltung der BKW

zc, sda

11.3.2021 - 14:51

Das Logo der BKW am Hauptsitz am Viktoriaplatz in Bern.
Das Logo der BKW am Hauptsitz am Viktoriaplatz in Bern.
Keystone

Der Berner Regierungsrat will keine Aufspaltung des Energie- und Infrastrukturkonzerns BKW. Aus seiner Sicht gibt es keinen sachlichen Handlungsbedarf, den Dienstleistungsbereich in ein separates Unternehmen zu überführen.

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Ein solcher Schritt wäre mit «sehr grossen rechtlichen und finanziellen Risiken für den Kanton verbunden», schreibt der Regierungsrat in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Zudem würde er das erfolgreiche Geschäftsmodell der BKW gefährden.

Dies würde zu einer grossen Vertrauenskrise, zu einem bedeutenden Reputationsschaden und zu massiven Kursverlusten an der Börse führen, schreibt der Regierungsrat. Zum Bericht beauftragt hatte ihn der Grosse Rat im September 2019.

Das Parlament wollte wissen, welche Auswirkung eine Aufspaltung der BKW-Gruppe in einen staatlich beherrschten Teil und in einen privatisierten Teil hätte. Im Eigentum des Kantons würden die Infrastruktur sowie die Stromproduktion und der Energiehandel verbleiben, nicht aber der Dienstleistungsbereich.

Wegen des Aufkaufs von zahlreichen Dienstleistungsfirmen ist die BKW in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Nach Ansicht der Kritiker hat die BKW beim Strom zwar einen Versorgungsauftrag, doch sei für das Dienstleistungsgeschäft eine staatliche Beteiligung kaum erforderlich.

Die Berner Regierung sieht jedoch auch die Gefahr, dass ein internationaler Grosskonzern den Dienstleistungsbereich aufkaufen könnte. Zudem sei das Gewerbe weniger durch die BKW, sondern vielmehr durch eine «generelle Konsolidisierungstendenz» des Marktes herausgefordert, wie es in der Medienmitteilung heisst.

Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität

Die Regierung bringt hingegen erneut eine Minderheitsbeteiligung auf das Tapet. Sie schlägt dem Kantonsparlament vor, das BKW-Gesetz so abzuändern, dass der Kanton einen Teil seiner Aktien verkaufen kann, aber eine Sperrminorität von mindestens 34 Prozent behält.

Das 2018 in Kraft getretene Gesetz schreibt eine Beteiligung zwischen 51 und 60 Prozent des BKW-Aktienkapitals vor. Eine Allianz von SVP, SP und Grünen wehrte sich damals im Parlament gegen einen Aktienverkauf – mit dem Argument, es gelte zu verhindern, dass ausländische Unternehmen die Hand auf Infrastrukturen der Versorgungssicherheit legen könnten.

Aus Sicht der Regierung gibt es aber «keine zwingenden Gründe», wonach der Kanton an einer Mehrheitsbeteiligung festhalten müsse. Auch bei einer Sperrminorität des Staates könne das Unternehmen keine wichtigen Entscheide ohne Zustimmung des Kantons treffen.

Berner KMU-Verband enttäuscht

Der Verband Berner KMU zeigte sich in einer Reaktion enttäuscht. Es sei «mehr als bedenklich», dass die Berner Regierung keinen Handlungsbedarf zu einer Aufspaltung der BKW sehe. Auch die Herabsetzung der Sperrminorität auf einen Drittel löse das Problem der «ungleich langen Spiesse» nicht.

Problematisch an der heutigen Struktur sei, dass die BKW auf den Märkten mit dem Staat im Rücken operieren könne. Der Zutritt der privaten Konkurrenz werde dadurch erschwert oder gar verunmöglicht. Der Verband prüft nun die Einreichung einer weiteren Motion im Grossen Rat mit verbindlicheren Vorgaben.

Der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern (GKB) seinerseits lehnt die von der Regierung erneut ins Spiel gebrachten Aktienverkauf strikte ab. Sollte es zu einer entsprechenden Gesetzesänderung kommen, werde man das Referendum ergreifen, teilte der GKB am Nachmittag mit.