Vergütungspraxis Berner Regierung gegen Deckelung Cheflöhne staatsnaher Betriebe

pa, sda

20.11.2020 - 11:39

Auslöser für die Debatte zu hohen Vergütungen staatsnaher Betriebe war der Lohn von BKW-Chefin Suzanne Thoma. (Archivbild)
Auslöser für die Debatte zu hohen Vergütungen staatsnaher Betriebe war der Lohn von BKW-Chefin Suzanne Thoma. (Archivbild)
SDA

Die Berner Regierung hält an «marktorientierten» Vergütungen für die Führungsorgane staatsnaher Betriebe wie der BKW fest. Die Einführung einer fixen Obergrenze für Cheflöhne lehnt der Regierungsrat ab, fordert die Betriebe aber zur Zurückhaltung auf.

In Unternehmen mit kantonalen Beteiligungen sollen sich die Löhne «nicht an den höchsten Vergütungen in den jeweiligen Branchen orientieren», teilte die Berner Kantonsregierung am Freitag mit.

Gemäss einem Auftrag des Parlamentes legte sie nun einen Bericht über die Vergütung der operativen und strategischen Führungsorgane in kantonalen Beteiligungen vor. Der Grosse Rat hatte die Regierung beauftragt zu prüfen, was sie gegen hohe Löhne bei staatsnahen Betrieben unternehmen kann.

Bei der Vergütungspraxis handle es sich um ein sehr «sensibles Thema», schreibt die Regierung. Zur Frage von «marktorientierten» und «marktgerechten» Löhnen werde es immer unterschiedliche Auffassungen geben. Die Unternehmen müssten sich am Branchenumfeld orientieren können, um die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sichern.

Kontroverse um BKW-Cheflohn

Der Bericht zeigt laut Regierung, dass Quervergleiche mit anderen staatsnahen Unternehmen aus der gleichen Branche «sehr anspruchsvoll» seien. So gäbe es teilweise starke Unterschiede zur staatlichen Beteiligung, dem wirtschaftlichen Umfeld und den aktuellen Rahmenbedingungen für die einzelnen Unternehmen.

Auslöser der Grossratsvorstösse war die Kontroverse rund um den Lohn von BKW-Chefin Suzanne Thoma, die 2018 über zwei Millionen Franken verdiente. 2019 sank Thomas Lohn auf knapp 1,8 Millionen Franken. Das Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung wurde auf Druck aus der Politik und der Öffentlichkeit angepasst.

Kein Lohndeckel, aber Guidelines

Die vier Parlamentsvorstösse stammten sowohl aus dem linken wie dem rechten Lager. SVP-Vertreter Erich Hess verlangte gar eine Lohnobergrenze. Davon will die Regierung aber nichts wissen. Durch eine Deckelung würde Druck auf das gesamte Lohngefüge ausgeübt, was wiederum Rekrutierungsschwierigkeiten für untere Kader mit sich zöge.

Eine solche Entwicklung würde die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen und damit die Erfolgsaussichten der Unternehmen beeinträchtigen, mahnt die Regierung. Dies könne nicht im Interesse des Kantons als (Mit-)Eigentümer sein.

Ein offenes Ohr zeigt die Regierung jedoch für die in den weiteren Vorstössen verlangten Guidelines: Solche Leitsätze zur Vergütungspolitik der kantonalen Beteiligungen seien zwar rechtlich nicht verbindlich, könnten aber als Leitplanken dienen.

Kriterien und Transparenz

Entsprechende Leitsätze definiert die Regierung bei der Erarbeitung der sogenannten «Public Corporate Governance-Richtlinien», wie sie weiter schreibt. Gemeint sind generelle Kriterien für die Festlegung von Vergütungen an die operativen und strategischen Führungsorgane sowie Hinweise zur Höhe der Vergütungen und den Vergütungsmodellen.

Zudem sollen in Zukunft neu auch ein Teil des jährlichen Reportings über die kantonalen Beteiligungen veröffentlicht werden. Damit solle die Transparenz gefördert werden.

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