Coronavirus – Bern Berner Regierung gegen Ladenschliessung und für rasche Gastro-Hilfe

zc, sda

11.1.2021 - 11:06

Die Berner Regierungsräte Ammann, Schnegg und Müller an einer Medienkonferenz im Oktober. Die Gesamtregierung hat sich am Montag zu den neuen Bundesratsplänen geäussert.
Die Berner Regierungsräte Ammann, Schnegg und Müller an einer Medienkonferenz im Oktober. Die Gesamtregierung hat sich am Montag zu den neuen Bundesratsplänen geäussert.
Keystone

Der Berner Regierungsrat lehnt eine Schliessung aller Läden zum jetzigen Zeitpunkt ab. Diese Massnahme sollte seiner Meinung nach erst im Fall einer massiven Verschlechterung der epidemiologischen Lage umgesetzt werden.

Das schreibt die Kantonsregierung in ihrer Stellungnahme zu den jüngsten Vorschlägen des Bundesrats gegen die Verbreitung von Covid-19. Mit einer Schliessung aller Läden drohten allein im Kanton Bern weitere rund 3000 Unternehmen zu Härtefällen zu werden, hält der Regierungsrat in einem Communiqué vom Montag fest.

Auch die vorgeschlagene Begrenzung auf Personen aus zwei Haushalten bei privaten Veranstaltungen lehnt der Regierungsrat ab. Eine solchen Bestimmung lasse sich schlecht einhalten und würde insbesondere bei Patchworkfamilien zu grossen Einschränkungen führen.

Grundsätzlich teile er die Einschätzung des Bundesrats zur epidemiologischen Lage, schreibt der Regierungsrat weiter. Die hohen Fallzahlen verunmöglichten nach wie vor eine Entlastung des Gesundheitswesens.

Bund soll mehr tun

Deshalb müssten die bereits bestehenden Corona-Massnahmen verlängert werden. Allerdings brauche es gleichzeitig eine Regelung für die Unterstützung der betroffenen Unternehmen, insbesondere in der Gastronomie.

Wie schon im Dezember fordert der Regierungsrat nebst der Aufstockung des Härtefallprogramms auch eine Reaktivierung der Covid-Kredite. Sollten Unternehmen über den 28. Februar hinaus geschlossen bleiben müssen, brauche es zudem ein neues, separates Bundesentschädigungsprogramm.

Pauschalregel statt Einzelfallprüfung

Beim Härtefallprogramm möchte die Berner Regierung künftig auf die Einzelfallprüfung verzichten. Neu sollen Unternehmen, die seit 1. November 2020 mindestens 60 Tage Zwangsschliessung hinter sich haben, ohne weitere Voraussetzungen als Härtefälle geben.

Sie sollen eine pauschale Entschädigung erhalten, beispielsweise in der Höhe von 50 Prozent der ungedeckten Fixkosten. Nur so lasse sich ein Vollzugsstau verhindern, insbesondere in den grossen Kantonen, schreibt der Regierungsrat.

Mit der vorgeschlagenen Anpassung würden landesweit auf einen Schlag rund 23'000 Gastrobetriebe zu Härtefällen, davon mehr als die Hälfte in den Kantonen Bern, Zürich, Waadt, Aargau, St. Gallen und Genf.

Diese Kantone würden bei einem Festhalten an Einzelfallprüfungen massive Vollzugsprobleme erhalten, mahnt der Berner Regierungsrat. Die Unterstützung könnte nicht rechtzeitig erfolgen – die Folge wäre eine Konkurswelle.

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