AsylBerner Regierung lässt Nothilfe in den Rückkehrzentren überprüfen
zc, sda
17.5.2021 - 18:09
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) prüft im Auftrag des Berner Regierungsrats, ob die Nothilfe in den bernischen Rückkehrzentren rechtskonform ist. Das geht aus der Antwort der Regierung auf einen parlamentarischen Vorstoss hervor.
Keystone-SDA, zc, sda
17.05.2021, 18:09
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Die Motionärin Ursula Marti (SP/Bern) fordert einen Bericht zur Frage, ob die Situation in den Rückkehrzentren menschenrechtskonform und kindgerecht ausgestaltet sei. Der Bericht solle durch eine neutrale Fachinstanz verfasst werden.
Marti erinnert in ihrer Motion an die Kritik von Walter Leimgruber. Der Präsident der Eidgenössischen Migrationskommission (EMK) hatte in einem Interview mit dem «Bund» den Umgang verschiedener Kantone, darunter Bern, mit abgewiesenen Asylsuchenden angeprangert. Rückkehrzentren seien keine kindgerechte Umgebung, und die gewährte Nothilfe reiche bei weitem nicht aus.
Der Regierungsrat beantragt Annahme der Motion, wie er in der am Montag publizierten Antwort schreibt. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter werde prüfen, ob die bernische Nothilfe nach den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie jene des übergeordneten Völkerrechts gewährt werde.
Der Kanton Bern hat im vergangenen Jahr sein Asylwesen neu strukturiert. Rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende sollen demnach möglichst rasch ausgeschafft werden. Sie sollen in Rückkehrzentren leben und lediglich Nothilfe erhalten.
Allerdings hat der Regierungsrat kürzlich eine Gesetzesänderung aufgegleist, damit auch diejenigen abgewiesenen Asylsuchenden Nothilfe erhalten können, welche privat untergebracht sind. Er entspricht damit einem Anliegen des Grossen Rates.
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