Beim Autobahn-Rastplatz Wileroltigen soll ab 2022 ein Transitplatz für ausländische Fahrende entstehen. Die Berner Regierung legt dafür einen Kredit von 3,3 Millionen Franken vor. Das Kantonsparlament entscheidet im März 2019 über das Vorhaben.
Der Transitplatz soll "in einem einfachen Standard" mindestens 36 Stellplätze für 108 bis 180 Personen bieten, teilte der Kanton Bern am Donnerstag mit. So soll der Platz befestigt werden, sanitäre Anlagen gebaut, eine versiegelte Arbeitsfläche bereitgestellt und diverse Werkleitungen verlegt werden.
Im Herbst 2016 hatte der Grosse Rat einen 9,3-Millionen-Kredit für einen Transitplatz für ausländische Fahrende in Meinisberg als zu teuer abgelehnt. Entsprechend dem Rückweisungsantrag habe der Kanton Verhandlungen mit dem Bund geführt und Standortalternativen geprüft.
Diese Abklärung habe gezeigt, dass der Standort Wileroltigen für einen Transitplatz geeignet sei und verhältnismässig kostengünstig realisiert werden könne. Das Gelände im Umfeld des Rastplatzes Wileroltigen an der Autobahn A1 wird vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) zur Verfügung gestellt.
Spannungen im Sommer 2017
Im Sommer 2017 war es in Wileroltigen rund um die Präsenz von ausländischen Fahrenden zu Spannungen gekommen. Ausländische Fahrende hatten das Gelände neben der Autobahn A1 in Beschlag genommen. Die Anwesenheit von bis zu 500 Personen mit 200 Wohnwagen sorgte für Unmut, und ein Bürgerkomitee rief zum Widerstand auf.
Vertreter von BDP und SVP forderten daraufhin in parlamentarischen Vorstössen einen "Marschhalt". Den geforderten Planungsstopp für Transitplätze lehnte der Grosse Rat im November 2017 jedoch ab. Das Problem müsse gelöst werden, und fehlende Plätze führten bloss dazu, dass Fahrende in die Illegalität abgedrängt wurden, argumentierte die Mehrheit.
Der Grosse Rat wird im März 2019 über den Kredit von 3,3 Millionen Franken für Planung, Projektierung und Realisierung befinden. Mit der Realisierung kann laut Kanton frühestens 2022 begonnen werden.
Plätze für Schweizer Fahrende unbestritten
Die Anforderungen an Halteplätze für schweizerische und ausländische Fahrende seien sehr unterschiedlich, heisst es in der Mitteilung weiter. Um den Anforderungen zu entsprechen und eine Diskriminierung zu verhindern, müsse der Kanton Halteplätze für beide Gruppen bereitstellen.
2003 bestätigte das Bundesgericht den verfassungs- und völkerrechtlichen Schutz der Fahrenden auf Erhalt ihrer Identität. Die Raumplanung müsse diese Bedürfnisse berücksichtigen und "entsprechenden Lebensraum" zur Verfügung stellen, schreibt der Kanton Bern.
Für Schweizer Fahrende bewilligte das Kantonsparlament die nötigen Gelder für den Bau von Standplätzen in Erlach, Muri bei Bern und Herzogenbuchsee bereits im Herbst 2016.
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