Spitäler Berner Regierung will Chefarzt-Löhne nicht begrenzen

SDA

6.11.2018 - 11:42

Die Berner Kantonsregierung will die Chefarztlöhne in öffentlichen Spitälern des Kantons Bern nicht gegen oben begrenzen. Sie zeigt zwar Sympathie für einen Grossratsvorstoss mit dieser Forderung, sieht aber die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung.

Wenn der Kanton Bern einseitig eine solche Massnahme ergreifen würde, führte dies zu "erheblichen Standortnachteilen", schreibt die Berner Regierung in einer diese Woche veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Die Spitäler müssten das Risiko einer Abwanderung hoch qualifizierter Ärztinnen und Ärzte in andere Kantone tragen.

Der Regierungsrat weist auch darauf hin, dass die Regionalen Spitalzentren und die Regionalen Psychiatrischen Dienste gemäss Spitalversorgungsgesetz eigenverantwortlich ihre Betriebe führen. Auch die Gestaltung der Lohnsysteme liege damit in der Kompetenz der Leistungserbringer.

Nicht alle bernischen Spitäler gehörten ausserdem dem Kanton. Die Kaderlöhne seien aber regelmässig Bestandteil der strategischen Führungsgespräche des Kantons mit Spitälern und Kliniken im Kantonseigentum, heisst es weiter.

Als Bedingung für Listenplatz

Der Vorstoss stammt von Ursula Marti (SP/Bern) und von Melanie Beutler-Hohenberger (EVP/Gwatt) und wird in der bevorstehenden Novembersession des Grossen Rats behandelt. Die beiden Grossrätinnen schlagen vor, die Einhaltung einer Chefarztlohn-Obergrenze zur Bedingung für die Aufnahme eines Spitals auf die kantonale Spitalliste zu machen.

Die Chefarztlöhne seien im Vergleich zu Salären in anderen herausfordernden Berufen stark überhöht und trügen zur Kostenexplosion im Gesundheitswesen bei.

Die Fehlanreize im schweizerischen Gesundheitswesen entstünden durch das aktuelle System der Fallfinanzierung, sagt die Berner Regierung dazu. Es beruhe auf Einzelabrechnungen der vorgenommenen Eingriffe. Fehlanreize und damit einhergehende Fehlversorgungen seien schweizweit anzugehen. Einseitige Lösungen seien für den Kanton nicht tragbar.

In Lausanne gabs Beschränkung

Zur Begründung ihres Vorstosses geben die beiden Grossrätinnen auch an, der Kanton Waadt begrenze im Universitätsspital Lausanne die Löhne auf maximal 550'000 Franken. Das Waadtländer Kantonsgericht hob diese Begrenzung in einem Urteil von Oktober 2017 aber auf: Dem Kanton Waadt fehle die geeignete Gesetzesgrundlage für solche Einschränkungen.

Die Berner Regierung gibt in diesem Zusammenhang den Vorstösserinnen zu bedenken, dass das Personal des Universitätsspitals Lausanne direkt der kantonalen Personalgesetzgebung untersteht. Im Kanton Bern hingegen sei das nicht respektive im Fall der psychiatrischen Kliniken nicht mehr der Fall.

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