Opferhilfe Berner Regierung will Opferhilfestrategie erarbeiten

SDA

17.2.2020 - 12:25

Im Kanton Bern sind die Frauenhäuser zu 80 bis 90 Prozent ausgelastet. (Symbolbild)
Im Kanton Bern sind die Frauenhäuser zu 80 bis 90 Prozent ausgelastet. (Symbolbild)
Source: Keystone

Der Berner Regierungsrat ist bereit, eine kantonale Opferhilfestrategie zu erarbeiten. Er empfiehlt einen überparteilichen und dringlichen Vorstoss aus dem Kantonsparlament mit dieser Forderung zur Annahme.

Der aktuelle Zeitpunkt sei günstig, um die bestehenden Strukturen in der stationären Opferhilfelandschaft kritisch zu überprüfen und darauf basierend eine ganzheitliche Opferhilfestrategie zu erarbeiten, schreibt die Regierung in ihrer am Montag publizierten Antwort zu einer Motion aus den Reihen von BDP, AL, Grünen, glp, FDP und SP.

Die Motionärinnen weisen auf die hohe Auslastung der Frauenhäuser und die steigenden Zahlen in den Beratungsstellen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt hin. Das aktuelle Finanzierungssystem in den Leistungsverträgen der drei Opferhilfestellen im Kanton Bern erlaube es nicht, dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden.

Mit ihrem Anliegen, eine kantonale Opferhilfestrategie vorzulegen, stossen die Parlamentarierinnen bei der Regierung auf offene Ohren. Prüfen will der Regierungsrat dabei auch Synergien unter den drei Anbietern. Zudem soll der Schutz von Knaben und jungen Männern einbezogen werden.

Frauenhäuser fast voll belegt

Gemäss der Motionsantwort liegt der Auslastungsgrad der Frauenhäuser im Kanton Bern konstant zwischen 80 und 90 Prozent. Weiter sei zu beobachten, dass sich in den Frauenhäusern immer häufiger sehr junge Frauen mit oder ohne Kinder und für längere Zeitperioden aufhielten. Deshalb soll auch die Bereitstellung von besonderen Schutzplätzen für Mädchen geprüft werden.

Aufgrund der steigenden Zahlen an Beratungen reichten die Beratungsstellen Gesuche um Aufstockung der personellen Ressourcen ein. Diesen Gesuchen habe man nicht vollumfänglich entsprechen können, hält die Regierung in der Motionsantwort weiter fest.

Seit dem 1. April 2018 ist in der Schweiz die sogenannte Istanbul-Konvention in Kraft. Das Übereinkommen des Europarates verfolgt das Ziel, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen.

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