ParlamentBerner Stadtrat entscheidet über Regelungen von Stellvertretungen
ga, sda
22.2.2024 - 09:05
Die 80 Mitglieder des Berner Stadtrats sollen sich künftig bei einer längeren Verhinderung wegen Krankheit oder Mutterschaft vertreten lassen können. Der Gemeinderat hat die entsprechende Vorlage dem Stadtparlament zur Beratung zugestellt. Das letzte Wort werden die Stimmberechtigten im Hebst haben.
Keystone-SDA, ga, sda
22.02.2024, 09:05
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Das Ziel der Anpassungen in der Gemeindeordnung und im Reglement über die politischen Rechte sei es, die Vereinbarkeit des Parlamentsmandats mit Familie und Beruf zu verbessern, teilte der Gemeinderat am Donnerstag mit.
Auch solle die Regelung dazu beitragen, die Präsenz an den Stadtratssitzungen zu erhöhen und die Zahl der Austritte während einer Amtsperiode zu senken.
Konkret schlägt der Gemeinderat vor, dass sich Parlamentsmitglieder für die Dauer von mindestens drei und von höchstens sechs Monaten vertreten lassen können. Der Grund der Verhinderung soll nicht angegeben werden müssen.
Gleiche Rechte und Pflichten
Es sollen zur Bestimmung der stellvertretenden Person die gleichen Regeln wie beim Nachrücken gelten. Als Stellvertretung kommen demnach Personen in Frage, die bei der letzten Wahl antraten, aber für ein Mandat nicht genügend Stimmen erhielten.
Stellvertretende Personen sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie ordentliche Ratsmitglieder. Der Gemeinderat schlägt vor, dass die Stellvertretungen nicht in Kommissionen Einsitz nehmen können.
Ein Wunsch des Parlaments
Die geplante Regelung zur Stellvertretung geht auf einen Entscheid des Stadtrats zurück. Dieser erklärte im Jahr 2022 zwei Motionen erheblich und beauftragte den Gemeinderat, eine Vorlage auszuarbeiten.
In der Schweiz kennen bereits mehrere Kantone und Gemeinden eine Stellvertretungsregelung für ihre Parlamente oder wollen eine solche einführen. Die Stimmberechtigten von Biel entscheiden im März über eine entsprechende Vorlage.
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