WohnenBerner Stadtrat will neue Regeln für Zweitwohnungen in Altstadt
zc, sda
1.7.2021 - 17:29
Die Mehrheit des Berner Stadtrats will schärfere Regeln für die Vermieter von Zweitwohnungen in der Altstadt. Das zeigte sich am Donnerstag bei der ersten Lesung einer entsprechenden Revision der Bauordnung.
zc, sda
01.07.2021, 17:29
SDA
Ein Nichteintretensantrag von Mitte- und SVP-Fraktion scheiterte mit 18 zu 44 Stimmen. Weitere Entscheide wird das Parlament im Rahmen der zweiten Lesung fällen. Das letzte Wort hat im kommenden Jahr das Volk.
In der Altstadt werden vermehrt Wohnungen als Ferienwohnungen oder Business-Appartments vermietet. Manche von ihnen werden das ganze Jahr über auf Online-Plattformen angeboten. Die Vorlage will der Entwicklung Grenzen setzen und verhindern, dass immer mehr Wohnraum für die einheimische Bevölkerung verloren geht.
Klassische Formen von «Homesharing» sollen aber erlaubt bleiben. Wer also während seinen Ferien die eigene Wohnung an Touristen vermietet, darf dies weiterhin tun.
Beschränkungen geben soll es nur für die gewerbsmässige Nutzung von Zweitwohnungen in der Altstadt. Das soll nicht mehr möglich sein bei Zweitwohnungen in jenen Gebäudeteilen, in denen die Bauordnung der Stadt Bern zwingend eine Wohnnutzung vorschreibt.
«Für eine lebendige Altstadt»
Betroffen wären bei weitem nicht alle Altstadtwohnungen. Die Einschränkung der Eigentumsgarantie der Hausbesitzer sei daher verhältnismässig, fand die Ratsmehrheit. Die Altstadt könne nur lebendig bleiben, wenn dort vor allem Einheimische wohnten, fand die Ratslinke ebenso wie die GFL/EVP- und die FDP-Fraktion.
Anders sah es die SVP; sie sprach von einem schwerwiegenden Eingriff in die verfassungsmässigen Grundrechte und einer «rotgrünen Verbotskultur». Auch die Mitte-Fraktion wollte nicht auf die Vorlage eintreten: Der Tourismus habe durch Corona schon genug gelitten und dürfe nicht weiter beeinträchtigt werden.
Die Grünliberalen bezweifelten, dass es im Moment überhaupt ein Problem namens «Zweitwohnungs-Boom» gebe. Eine «Lex Airbnb» brauche es im Moment nicht, man könne sie einstweilen in der Schublade versorgen. Doch davon wollte die Ratsmehrheit nichts wissen.
Umstrittene Besitzstandsgarantie
Noch zu klären ist in der zweiten Lesung unter anderem die Frage der Besitzstandsgarantie. Wer ein Angebot betreibt, das künftig nicht mehr zulässig ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf die Besitzstandsgarantie berufen. Dies ist etwa dann möglich, wenn für die Nutzung eine wesentliche bauliche Investition getätigt wurde.
Das GB/JA-Fraktion will diesen Punkt streichen; sie wehrt sich gegen eine Verwässerung der Vorlage. Die heutigen Anbieter von Zweitwohnungen würden übermässig bevorzugt. Die durch das kantonale Recht gegebene Besitzstandsgarantie reiche füglich aus.
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